Kann jemand den Einkomensteuer Freibetrag erklären

Moin!
Ich stehe total auf dem Schlauch was Einkommensteuer angeht…
Kann mir jemand mal diese ganze Geschichte mit dem Freibetrag erklären?
Ich hab das jetzt zigmal nachgelesen und bin meiner Meinung nach jetzt noch mehr verwirrt als vorher.

Ich hab einfach mal folgende Beispielrechnung genommen und diese in einen Brutto-Netto Rechner bei Spiegel geschmissen:
20.000 Euro Jahreseinkommen bei Steuerklasse I, keine Kinder, nach 1945 geboren, wohnhaft in NRW, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

Er stellt daraufhin folgende Rechnung auf:

Jahr 2010 Monat
Brutto-Arbeitslohn: 20.000,00 1.666,67
Lohnsteuer: 1.747,00 145,58
Solidaritätszuschlag: 96,08 8,01
Kirchensteuer: 157,22 13,10
Krankenversicherung: 1.580,00 131,67
Pflegeversicherung: 245,00 20,42
Rentenversicherung: 1.990,00 165,83
Arbeitslosenversicherung: 280,00 23,33
Netto-Arbeitslohn: 13.904,70 1.158,72

Wenn ich jetzt nen Freibetrag angebe ändert sich etwas. Allerdings verstehe ich nicht ob und wie ich diesen Freibetrag denn angeben darf oder nicht und wie ich das rausbekomme.
hat jeder den freibetrag?
ist der immer gleich hoch?
hat der was mit der lohnsteuerklasse zu tun?
wenn ich nen freibetrag von 7834 Euro angebe, heisst das das die ersten 7834 Euro nicht besteuert werden?
Was ist dieser „Faktor (nur bei STK 4)“?
-> Soll das heissen es gibt für Steuerklasse 4 einen Faktor? Wenn ich ne andere Steuerklasse hab kann ich den auf 0 setzen oder leer lassen? ich check das nicht

hier mal der link: http://www1.spiegel.de/active/bruttonettorechner/fcg…

Danke :smile:

Nicao

Hallo,
also der Grundfreibetrag ist für alle gleich und damit schon drin im Rechner (sieht man auch, wenn man geringe Beträge wie 7000 Euro pro Jahr eingibt, dann ist da Lohnsteuer 0 Euro). Wenn du noch extra Freibeträge hast, kannst du die da eingeben (hat man in der Regel aber nicht). Da du Steuerklasse 1 bist, brauchst du dich um den Faktor für die Klasse 4 nicht zu kümmern.
Gruß,
Thomas

Hi Thomas!

Danke für deine schnelle Antwort!
Wenn ich den Faktor rausnehme kommt aber ne Steuer von 0 raus, das kann ja auch nicht richtig sein, oder?
Also muss ich den Faktor auf 1 lassen und ignorieren?

Gruß,

Nicao

Hallo Nicao,

den Freibetrag hat nicht jeder! Diesen kann man beantragen. Wenn man z. B. weiss, dass man höhere Werbungskosten als der Pauschbetrag hat, dann kann man auf Antrag einen Freibetrag eintragen lassen. Das hat dann zur Folge, dass man im Monat direkt weniger Steuer zahlen muss als ohne Freibetrag. Ohne Freibetrag würden die Werbungskosten sich erst bei Abgabe der Steuererklärung auswirken.

Der Faktor kommt nur bei Steuerklasse 4 zustande. Bei den anderen Steuerklassen gibt es den nicht.

Ich hoffe, deine Fragen beantwortet zu haben.

Viele Grüße
benhed

Hallo. leider nein.
Gruß Claus

Hallo Nicao,

der Freibetrag im Brutto-Netto-Rechner bezieht sich auf den Freibetrag, den man sich auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen kann. Also wenn man jeden Tag z.B. 100 km zur Arbeit fährt, hat man am Ende des Jahres einen ziemlich hohen Werbungskostenabzug (100km*230Tage*0,30€ = 6.900€). Dieser Werbungskostenabzug liegt über der Pauschale von 920 €, die jedem AN zustehen und mindert das zu versteuernde Einkommen. Wenn diese hohen Fahrtkosten nun nicht mit reingerechnet werden und der AN am Jahresende eine Einkommensteuererklärung macht, bekommt er einiges an Steuern zurück, da die Steuervorauszahlung in Form von Lohnsteuer, die der AG jeden Monat gleich vom Lohn abzieht und ans Finanzamt überweist, so ausfallen, als würde man am Jahresende nur die 920 € ansetzen.
Wenn man also nicht auf die Steuererstattung am Jahresende erst warten will, sondern gleich mehr netto ausgezahlt haben möchte, kann man sich die hohen Werbungkosten in der Lohnsteuerkarte eintragen lassen und daraufhin wird weniger Einkommensteuer an das Finanzamt vorausgezahlt. Wenn man das aber macht, obwohl man garkeine hohen Werbungskosten hat, hat man zwar im Jahr mehr, dafür aber am Jahresende eine hohe Nachzahlung.

Zum Faktorverfahren:
http://www.steuertipps.de/?softlinkID=14713

das bezieht sich auf Eheleute, mit dem Faktorverfahren kann vereinfacht gesagt, die zu zahlende Steuer bei Ehegatten besser berechnet werden, sodaß am Jahresende keine hohe Nachzahlung oder Erstattung erfolgt, und man so etwas ruhiger schlafen kann. :wink:

Viele Grüße,
C.

Hallo
Da du ja so wie von der Berechnung ausgegangen wird keine Kinder da sind (wobei meist das Kindergeld greift nicht der Steuerfreibetrag) könnte ich mir vorstellen das du den Freibetrag meinst der evtl auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden kann.
Dieser Eintrag ist zum Beispiel gut wenn du ein Behindertenausweis hast indem du ein Steuerfreibetrag erhälst. Also bist du zum Bspiel. zu 50% behindert erhälst du ein Steuerfreibetrag von 570 € diesen Betrag kannst du in der Lohnsteuerkarte beim Finanzamt eintragen lassen und das mindert dann die Steuerlast jeden Monat ein bisschen das heist du hast ein klein bisschen mehr auf dein Lohnzettel vllt 20€ oder so.
Das kannst du aber auch bleiben lassen und beim Lohnsteuerjahresausgleich den betrag von 570 € angeben dann bekommst du alles auf einmal zurück.
Ich kenne diese Art freibetrag nur bei behinderung.
Ja der Freibetrag ist bei jeden gleich wer 50% behindert ist bekommt 570€ basta.
Den Betrag von 7834€ ist doch meines Wissens ein Freibetrag der bei jedem anfällt und vom Finanzamt automatisch einberechnet wird.
Soweit mir bekannt ist gibt es keine Steuerklasse 0
Was ein Faktor in STKL 4 ist kann ich dir leider nicht beantworten.
LG und hoffentlich habe ich ein bisschen Licht ins dunkle gebracht und es hilft dir etwas weiter.
Mausi123

Hey!

Super, vielen Dank für diese umfangreiche Antwort, ich glaube ich dem Rätsel ein ganzes Stück näher gekommen!

Die Faktoren habe ich sogar auch einigermaßen verstanden (zumindest wofür sie gut sind, wenn auch nicht, wie sie berechnet werden, was für mich irrelevant ist :wink: )

viele grüße,
Nicao

Hallo Mausi!

Super, vielen Dank für deine Antwort! :smile:

Viele Grüße,

Nicao

Bitte freut mich wenn ich dir ein klein bisschen helfen konnte
LG Mausi

da kann ich leider nicht helfen, lass Dich am besten vom Lohnsteuerhilfeverein beraten, dann bist Du gut beraten!

Dirk

Gerne wieder. :wink:

Viele Grüße

Hallo,

im Einkommensteuerrecht gibt es verschiedene Freibeträge (z.B. Kinder-, Ausbildung-, Grundfreibetrag).
Sie meinen wahrscheinlich den Grundfreibetrag (inzwischen bei rund 8.000 €). Dieser besagt, dass erst ab einem zu versteuernden Einkommen ab 8.000 € Steuern zu zahlen sind.
Faktor= ist für verheiratete von Bedeutung, welche dadurch Ihre mtl. Lohnsteuerabzüge besser regeln können. Dies hat allerdings keine Auswirkung auf die „Jahresschuld“.

Hallo Nicao,

wenn Du Dich bisher nicht mit dem deutschen Stuerrecht befaßt hast, kann ich gut nach vollziehen, daß dies alles für Dich schwer verständlich ist.

Jeder Deutsche unterliegt der Einkommensteuerpflicht; die Lohnsteuer als direkter Abzug vom Lohn ist nur eine Vorauserhebung der Einkommensteuer.

Normaler Weise sind Einkommensteuervorauszahlungen vierteljährlich fällig; da dies aber bei den Millionen von Arbeitnehmern garantiert nicht klappen würde, hat der Staat entschieden, in diesem Bereich die Einkommenssteuer als Lohnsteuer direkt beim Arbeitgeber einzubehalten.

Die Einkommensteuer wird vom steuerpflichtigen Einkommen berechnet, also alle Einnahmen gekürzt um die Kosten, die erfoderlich sind, um das Einkommen zu erhalten oder zu erzielen.

Weiterhin akzeptiert der Staat noch gewisse Sonderausgaben.

Doch nun zu Deinem Probelm mit den Brutto – Netto – Rechnern und dem Steuerfreibetag.

Auf Deiner Steuerkarte ist eine Steuerklasse eingetragen, die bei der Berechnung der Lohnsteuer, die Dein Arbeitgeber als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer bereits einbehält und ans FA abführt, alle gesetzlichen Abzugmöglichkeiten bereits enthält.

So wird in diesen Programmen das Netto - Gehalt berechnet.

Der gefragte Steuerfreibetrag ist ein ganz persönlicher Freibetrag. Er entsteht zum Beispiel:

– Erhöhte Fahrtkosten zur Arbeitsstätte ( ab ca. 25
km einfache Strecke )
– Fortbildungskosten im eigene Beruf
– Kosten für Ausbildung in anderen Berufen

– Verluste aus anderen Einnahmequellen z. B.
Vermietung

– Ausgaben für Krankenkasse und Altersvorsorge /
Rente / Arbeitslosenversicherung /
Pflegeversicheung

Für diesen persönlichen Freibetrag mußt Du beim FA einen Antrag stellen, was in der Regel sehr einfach ist.

Dann wird Dir auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen, dem Du dann in den Gehaltsrechnern eingeben kannst.

Dieser wird dann auch von Deinem Arbeitgeber bei der Berechnung des Auszahlungsbetrages berücksichtigt und führt zu einem höheren Netto.

Aber: Das FA prüft die vorläufigen Angaben bei der Steuererklärung / Lonhsteuerjahresausgleich. Waren diese zu hoch, mußt Du zurückzahlen.

Meine Empfehlung:

– Verzichte auf alle persönlichen Steuerfreibeträge,
wenn Du in anderen Breichen keine Verluste machst
( aber davon hast Du ja nichts geshrieben ) oder
Deine Kosten für Fahrten und Fortbildung sind groß
( sieh oben )

– Nach Ablauf des ersten Jahres erstelle ganz
schnell Deine Steuererklärung; auf Basis dieses
Bescheides kannst Du Dir einen Freibetrag
eintragen lassen

Bei Deinen weiteren Überlegungen berücksichtige aus meiner Erfahrung:

– mtl. € 50,00 sind schön

– Steuererstattung einmal im Jahr € 600.00 ist der
halbe Urlaub oder ein schöner Zuschuß für Wünsche

– zuviel erhaltene Beträge müssen zurückgezahlt
werden

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen; für Nachrafen stehe ich gerne zur Verfügung.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

ich hoffe damit helfe ich weiter:

Der Einkommensteuer Freibetrag mindert den zu zahlenden Steuerbetrag, indem die Beitragsbemessungsgrenze durch den Freibetrag erhöht wird. Dieser Freibetrag setzt sich dabei aus unterschiedlichen Freibeträgen zusammen. Der Grundfreibetrag stellt dabei das Existenzminimum in steuerlicher Hinsicht dar. Dieser Grundfreibetrag lag 2009 bei 7.834 EUR und liegt 2010 bei 8.004 Euro für alle ledigen einkommensteuerpflichtigen Personen.

Unterhalb dieser Einkommensbeträge müssen steuerpflichtige Personen keine Einkommensteuer bezahlen. Liegt das Einkommen über dem Freibetrag der einzelnen steuerpflichtigen Personen, so wird die Einkommensteuer fällig. Diese unterliegt dabei der Steuerprogression. Durch diese wird die Steuer von Geringverdienern mit einem günstigeren Steuersatz berechnet als bei der zu zahlenden Steuer von besser verdienenden Steuerzahlern.
Die Einkommensteuer Freibeträge kann sich jede steuerpflichtige Person auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Diese Eintragung der Freibeträge ist jeweils bis Ende November jeden Jahres möglich.

Mfg
Michelle

Hallo Nicao,

bei dem Einkommensteuer Freibetrag handelt es um einen Betrag der auf der Lohnsteuerkarte vom Finanzamt eingetragen wird. Also ein ganz individueller.
Die Höhe richtet sich nach den Ausgaben, z.B. Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Es gibt einen offiziellen Antrag. Hier der Link:
http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/service/formulare/…

Hierdurch verringert sich die mtl. Lohnsteuerabzugsbeträge. Aber gleichzeitig bekommt man bei einer Einkommensteuererklärung weniger zurück. Und man ist dann verpflichtet eine abzugeben.

Gruß

Hallo nicao86,

sorry, dass ich mich jetzt erst melde, hatte einen Krankenhaus-Aufenthalt.

Im Grunde genommen, wenn es ein gutes Finanzamt ist, helfen die Ihnen vor Ort gerne weiter. Verweisen sie darauf hin, das sie mit diesem Freibetrag nicht zurecht kommen, dann wird und sie müssen ihnen helfen.

mfg
Angela06

das FA setzt automatisch den Freibetrag ein, der für Sie zu berücksichtigen ist. Es gibt ja für verschiedene Vorgänge Freibeträge - ich hoffe das reicht Ihnen so als Antwort - gruß maluzo