… behinderten zu seiner schwester ziehen?
Die schwester will zu ihrer Schwester und deren Mutter ziehen, da es ihr dort oben nicht mehr gefällt.
Geht das einfach so? Wenn nein, was muss man tun?
was ist danach noch alles zu regeln? Sie könnte dann bei ihrer Familie wohnen.
Hallo, zanessa4eva, ein Behinderte kann jederzeit aus einem Wohnheim ausziehen. Zwei Dinge sind dabei zu beachten: Wenn er oder sie selbst über sich bestimmen kann, ist es einfach. Bei der Heimverwaltung muß man kündigen, schriftlich. Hat der Mensch einen Betreuer(in) muß er oder sie dem Auszug zustimmen.
Außerdem ist der Sozialhilfeträger, über die Absicht zu informieren. Auch die Pflegekasse sollte bescheid wissen! Danach kann bei der Pflegekasse Pflegegeld (je nach Pflegestufe) beantragen. Die Schwester bekommt dann das Geld, von der Pflegekasse, für ihre Pflege.
Falls Umbauten im Haus nötig werden, kann ein Zuschuss bei der Pflegekasse beantragt werden. (bis zu 2500EUR)
Ebenso kann das Sozialamt um Hilfe gebeten werden, wenn es nicht reichen sollte. Beim Sozialamt darf der
Behinderte über kein eigenes Vermögen verfügen.
Ich finde es sehr schön, wenn der behinderte Mensch die
Möglichkeit erhält,das Wohnheim zu verlassen. Wenn´s dazu noch die eigene Schwester ist, bedeutet es mehr Lebensqualität, als im Wohnheim. Ich hoffe, ich konnte
helfen!
Alles Gute und einen lieben Gruß
Thomas
ich bin überzeugt, dass das ohne Probleme möglich sein muss, es sei denn deine Schwester hat eine gesetzliche Betreuung wobei hier auch die Aufenthaltsbestimmung eingeschlossen sein müsste. Mit der Zustimmung des Vormunds ist dann aber auch ein problemloser Umzug möglich. Ich denke, dass der Kostenträger für den Aufenthalt im Wohnheim dankbar ist weil er Geld spart, wenn deine Schwester zu Hause lebt
schönen Gruß Martin
moin moin Zanessa,
normalerweise hat die in einer Behinderteneinrichtung wohnende Person einen Vormund, welcher meistens das Aufenthalt und Bestimmungsrecht verwaltet. Weiterhin wurde normaler Weise ein Vertrag zwischen Vormund für die betroffene Person und der Einrichtung geschlossen. In diesem Vertrag ist soweit alles geregelt wie Zimmergröße, Aufenthaltsbedingungen, Versorgung Medizinischer Art, Verpflegungsumfang, Kosten usw…
Meistens ist auch der Kostenträger mit eingebunden welcher wiederum mit der Einrichtung die Pflegesätze bestimmt. Weiter von Bedeutung ist auch das Alter der betroffenen Person.Beginnen würde ich erstmal mit dem Betreuer um die Vertraglichen und Staatlichen Verpflichtungen zu klären.
Viele Grüße Wolfgang
Hallo,
am besten weiss da das Wohnheim Bescheid. Ich würde das mit einer Bezugsperson im Wohnheim besprechen.
Gruss
Jörg
danke, ich danke vielmals. weißt du auch, wieviel man bekommen würde? wenn man arbeitslos ist, sie arbeitet in werkstätten
was muss man alles beantragen und wo? und wieviel würde man zur wohnung bekommen? würde man auch was für die neue einrichtung bekommen
sind viele fragen aber naja danke schonmal für die antwort
danke vielmals. ich denke der betreuer hat nix dagegen.
kann man sich auch selbst als betreuer eintragen lassen irgendwie?
die betroffene person ist 22 wird bald 23
die schwester ist bald 21
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Hallo,
natürlich kann man ausziehen.Mit einem Wohnheim hat man einen Mietvertrag, der gekündigt werden kann. Dazu benötigt man das Aufenthaltsbestimmungsrecht (amtlicher Betreuer).Man sollte sich trotzdem überlegen, ob das eine gute Lösung ist, jemanden zu Hause zu versorgen, denn man hat doch privat nicht die Fördermöglichkeiten die eine Wohnstätte hat und man muß sich im Klaren darüber sein, das die Rundumversorgung auch gleich ein 24 Stundenjob bedeutet. Vielleicht sollte man klären, warum es nicht gefällt und sich nach einer gegebfalls geeigneteren Wohnstätte umzusehen.Sollte man doch den Auszug in Betracht ziehen, so muß der Leistungsträger informiert werden und die Pflegekasse.Ich hoffe ich konnte helfen und bitte sie alles genau zu überdenken, denn man gibt sein Leben auf und wird trotzdem nie dem Behinderten gerecht und irgendwann kann man vielleicht selber nicht mehr betreuen und was käme dann in Frage, der Rückzug in ein Wohnheim, weil es nicht mehr geht?
moin moin
Hat die Person um die es geht einen amtlich bestellten Betreuer ( Vormund früher mal ) ? Wer bezahlt die Unterbringung in der Einrichtung ? Ist die Unterbringung vom Amtsgericht beschlossen ? Das alles sind Fragen die dahingehend zu stellen sind um genauer zu wissen, ob die betreffende Person für sich selber uneingeschränkt entscheiden kann. Ist dieses nicht der Fall entscheidet der amtlich bestellte Betreuer bzw. durch gerichtlichen Beschluss.
Viele grüße
die betroffene person ist 22 wird bald 23
die schwester ist bald 21
Hallo, zanessa4ev;
ich werde versuchen, Deine Fragen zu beantworten, so gut ich kann. Ich nehme an, Du bist die Frau, zu der die Behinderte ziehen möchte, richtig?
Wenn Deine Schwester in einer Werkstatt arbeitet, dann wird sie ein Teil aller Kosten selbst tragen müssen. Es sei denn, ihr Verdienst ist so gering, dass er nicht ins Gewicht fällt. Dass ist aber unwahrscheinlich! Ansprechpartner ist immer das Sozialamt. Wenn sie einen Antrag stellt, muß immer daraus hervorgehen, was übernommen werden soll, z.B Umzugskisten. Wieviel Geld man zur Wohnung dazu bekommt, hängt von der Monatsmiete +Nebenkosten ab. Das
Sozialamt überprüft auf alle Fälle die wirtschaftlichen Verhältnisse. Dem ausgefüllten Abtrag müssen diverse Nachweisw(Verdienstbescheinigung, Mietvertrag bei gefügt werden.) Beim Ausfüllen hilft der Sachbearbeiter, auf der Behörde. Wenn Deine Schwester pflegebedürftig ist, kannst Du Pflegegeld beantragen. Wenn sie eine Pflegestufe hat, gibt es Geld von der Krankenkasse, sofern Ihr keinen Pflegedienst braucht. Ganz wichtig: WENN Anträge bei Behörden gestellt werden, muß immer der schriftliche Bescheid, der Behörde abgewartet werden, bevor weitere Schritte unternommer werden. Wenn Deine Schwester im Sommer zu Euch ziehen will, würde ich jetzt schon die Anträge stellen. Ihr müßt ja erst den Heimvertrag kündigen, beim Heimträger. Beim Sozialamt kann auch die Kosten für eine Wohnungseinrichtung beantragt werden. So, dass wär´s!
Viel Erfolg wünscht Euch
Thomas
PS: Stehe für Rückfragen gern zu Verfügung
Hallo!
Diese Fragen muesste man genauer klären. Hat die Behinderte eine Betreuung? Wenn nein, und wenn sie über 18 Jahre ist, kann sie ihren Aufenthalt meines Wissens selbst bestimmen. Es müssen natürlich alle Beteiligten einverstanden sein.
Sie ist 22 wird bald 23 und hat zwei betreuer, mutter und vater, wenn die mutter einverstanden ist muss dann der vater auch noch einverstanden sein
Hallo,
das was du gerade alles durchmachst, steht mir noch bevor.
Ich überlege auch meine Schwester im selben alter und mit Behinderung zu mir zu holen.
Hast du es denn schon geschafft?
Wenn ja wäre es super wen du mir schreiben könntest was mann alles wissen muss, wegen Zuschüssen und den ganzen Anträgen.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Ich finde das echt super wie du dich einsetzt für deine Schwester, das ist nicht selbstverständlich.
Liebe Grüße Aj
habe es leider noch nicht geschafft. meine eltern sind dagegen und sie müssen glaube ich einverstanden sein. sie sind die betreuer. aber meine schwester hält es dort nicht mehr aus. und die denken, ich rede ihr das ein. was soll ich nur machen? ich halt das selber auch nicht mehr aus. immer abschied nehmen, immer so wenig sehen. und die betreuer erlauben nicht alles. und meine schwester erzählt mir jedes mal wenn wir telefonieren, ihr geht es niocht so gut, und sie will dort raus
Hallo,
das tut mir echt leid für euch, wieso sind den deine Eltern dagegen?
Was ist deiner Schwester den passiert?
Ich weiß wie schwer das ist immer abschied zu nehmen und sie zurück zu lassen, das geht mir nicht anders mit meiner Schwester.
Wo ist den deine Schwester in einem Heim oder in einer Reha?
Das finde ich echt super wie du dich einsetzt für deine Schwester und nach Lösungen suchst, mann darf nur die Hoffnung nicht aufgeben und zusammen halten, dann wird das schon!
Liebe Grüße Aj
Tja, sie sind dagegen, weil wir immer so oft zusammenhängen und sie denken, es wäre besser für sie im wohnheim. aber sie müssen ja sich nie anhören von ihr das sie da rauswill. und was die betreuer wieder gemacht haben. und sie denken ich beeinflusse sie dazu.
ihr ist nix passiert, die betreuer meckern sie halt nur oft an, und sie kann nicht so oft und so lang zu uns kommen wie sie will und ich schlaf halt auch mal bei ihr und da muss ich immer so früh schon gehen obwohl es kein grund dazu gibt. sie ist in einem behinderten wohnheim.
danke. ja ich habe sie echt sehr lieb und wir verstehen uns ricvhtig gut. wenn sie da ist, vergesse ich all meine probleme. sie ist wie ne sehr gute freundin für mich nur wichtiger halt.
danke
lg
Was für eine Behinderung hat denn deine Schwester?
Das ist echt nicht gerecht.
Hat deine Schwester das mal Euren Eltern selbst gesagt das sie gerne nach Hause möchte?
Wieso erlauben die Betreuer denn so wenig?
Darf deine Schwester nicht alleine entscheiden, oder kann sie es nicht aus körperlichen oder geistigen gründen?
Wie lange bist du denn schon von deiner Schwester getrennt?
Liebe Grüße Aj