Hallo zusammen,
Eheleute setzen sich zu Lebzeiten gegenseitig als Erben ein. Einer der Ehepartner stirbt. Also erbt der andere das Vermögen; die Guthaben des Verstorbenen werden auf die Ehefrau übertragen, die Kinder gehen leer aus.
Tatsächlich wurde das Testament, damals, vor 35 Jahren, aber nie eröffnet.
35 Jahre später stirbt die Ehefrau. Ihre Kinder lassen fristgerecht eine Erbverzichtserklärung beurkunden, Enkel und Urenkel dann auch, denn es besteht die Vermutung, dass der Nachlass überschuldet ist.
Nun soll, nach 35 Jahren, plötzlich das Testament des zuerst verstorbenen Ehepartners eröffnet werden.
Ist so etwas statthaft? Falls ja, erbt dieser vor 35 Jahren Verstorbene dann die Schulden der kürzlich Verstorbenen? Und als dessen Nachfolger dann seine Kinder? Die ja auch ihre waren und als solche zunächst auf deren Erbe verzichten mussten und dann, 35 Jhahre später, verzichtet haben?
Die Kinder und Enkel haben nach all diesen Jahren ja nun auch keine Möglichkeit mehr, fristgerecht auf das Erbe zu verzichten. Wie sind überhaupt die Verjährungsfristen?
Danke im Voraus für Antworten.
Vieel Grüße vom Tintling