Kann jemand erben, der vor 35 Jahren verstorben ist?

Hallo zusammen,

Eheleute setzen sich zu Lebzeiten gegenseitig als Erben ein. Einer der Ehepartner stirbt. Also erbt der andere das Vermögen; die Guthaben des Verstorbenen werden auf die Ehefrau übertragen, die Kinder gehen leer aus.
Tatsächlich wurde das Testament, damals, vor 35 Jahren, aber nie eröffnet.
35 Jahre später stirbt die Ehefrau. Ihre Kinder lassen fristgerecht eine Erbverzichtserklärung beurkunden, Enkel und Urenkel dann auch, denn es besteht die Vermutung, dass der Nachlass überschuldet ist.
Nun soll, nach 35 Jahren, plötzlich das Testament des zuerst verstorbenen Ehepartners eröffnet werden.
Ist so etwas statthaft? Falls ja, erbt dieser vor 35 Jahren Verstorbene dann die Schulden der kürzlich  Verstorbenen? Und als dessen Nachfolger dann seine Kinder? Die ja auch ihre waren und als solche zunächst auf deren Erbe verzichten mussten und dann, 35 Jhahre später, verzichtet haben?
Die Kinder und Enkel haben nach all diesen Jahren  ja nun auch keine Möglichkeit mehr, fristgerecht auf das Erbe zu verzichten. Wie sind überhaupt die Verjährungsfristen?
Danke im Voraus für Antworten.

Vieel Grüße vom Tintling

Die ehemalige 30-jährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB alte Fassung entfällt mit der Erbrechtsreform. Somit unterliegen erbrechtliche Ansprüche ab dem 1.1.2010 nach § 195 BGB der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Damit wären die Nachlassschuldner IMHO in jedem Erbfall aus dem Schneider.

G imager

Hallo ! Da kann Dir meiner Meinung nach, nur ein , Notar der , auf Erbrechte, spezialiert ist weiter helfen ! MfG Arthur

Alles verjährt,siehe BGB § 197

Habe die Antwort via Google und w-w-w schon gefunden: Tote können nicht erben, § 1923 I BGB

Sehe erst jetzt Eure Antworten. Vielen Dank dafür!
Gruss vom Tintling

oje…
…Deine Kommataste ist kaputt!

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