Kann jemand helfen?

Guten Abend,

nach Erbfall wurde ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellt.
Nach einem Gütetermin stellt sich heraus, dass die Antiquitäten des Erblassers
der Erbin per Kaufvertrag verkauft wurden, sich also nicht im Nachlass befinden.

Die Erbin zeigt diese Kaufbelege aber nicht. Danach würden sie dem Nachlass
zufallen.

Wenn ein Wertgutachten über alles( auch andere Dinge) hergestellt wird,
wird sie sagen, dass die Antiquitäten ja ihr gehören, also nicht in die Erstellung
des Wertgutachtens( Nachlasses) fallen. Was macht man da, wenn sie diese nicht vorlegt
und dieses Argument des Eigentums vorbringt. Ist das schon Prozessbetrug?

Lieben Gruss von Ninja

Moin,

klingt etwas konfus, aber da würde mich doch mal interessieren: ein Kaufvertrag über die Stücke? Wo ist denn die Fassung der Erblasserin? Die müsste doch in ihren Unterlagen zu finden sein, oder?

Sollte das nicht der Fall sein und weder auf dem Konto der Erblasserin als Verkäuferin ein ZahlungsEINgang zu finden sein, noch auf dem Konto der Erbin ein ZahlungsABgang (also ein anderer Nachweis über den erfolgten Verkauf), dann wird es ohnehin schwierig.

Wenn ein Gutachter bestellt wird, dann wird er das sicherlich mit zu berücksichtigen haben. Was wurde dazu in diesem Gütetermin genannt?

Gruß
Ex.

Hi, solange die Erbin nicht den Nachweis erbringt, dass die Stücke von ihr gekauft wurden, fallen diese in den Nachlass!
MfG ramses90