Kann jemand IDIOTENSICHER erklären was AGB sind?

„Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluß eines Vertrages stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrages bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfaßt sind und welche Form der Vertrag hat.“

Was genau sind denn Vertragsbedingungen und was nicht, können Informationslisten, FAQs, rechtliche Pflichtinformationen gewerblicher Verkäufer als solche aufgefasst werden? Wo sind die Grenzen?

(Hintergrund: Beschluss des KG Berlin vom 03.04.2007)
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-versandzeit…

Kurze Antwort: Nein - das kann niemand!

Begründung: Nach meinem Wissensstand können(!) als AGBs alle Vertrags-Regelungen gelten, die nicht individuell vereinbart werden.

Nicht als AGBs gelten IMHO Schriftstücke, die ofensichtlich nur werblichen Charakter haben. Da dies aber wohl nie 100% klar zu unterscheiden ist (wie ja auch das verlinkte Urteil zeigt …), legen zumindest in der Versicherungsbranche alle Kollegen großen Wert darauf, alle Aussagen, Druckstücke etc. die nicht verbindlich sind auch explizit als solche zu kennzeichnen.

Wobei das Urteil zeigt, daß nicht verbindliche Angaben u.U. auch wieder wettbewerbswidrig sein können.

Gruß
Gero

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi

vielleicht hilft Dir diese Definiton

http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Gesch%C3%A4f…

Danke für die Infos.
Als Fazit schließe ich dann, dass man vorsichtshalber bei der Formulierung aller für einen Internetshop im Allgemeinen verfassten Texte die für AGB geltenden Regeln anwenden soll-te. Dann muss man sich „nur“ noch durch die offenbar sehr vielzähligen AGB Gesetze wurschteln…