Kann jemand nachträglich als Werksstudent gelten?

Hallo,

darf ein Werksstudent, der zu dem Zeitpunkt in dem er arbeitet keine Immatrikulationsbescheinigung vorweisen kann da er/sie noch nicht in einer Uni eingeschrieben ist, die Immatrikulationsbescheinigung vom späteren Semester einreichen und somit nachträglich Sozialabgaben zurückerstattet bekommen?

Beispiel: Abi im Mai gemacht;im Winter als flexible Arbeitskraft bzw Ferienjobber gearbeitet; alle Steuern und Sozialabgaben gezahlt; im folgejahr im Sommersemester in einer Uni eingeschrieben; Immatrikulationsbescheinigung vom Sommersemester nachgereicht.

viele grüße

Hallo,

das gehört ins Brett Versicherungen. Mit Steuern hat das nichts zu tun.

Trotzdem die Antwort: Nein, warum ?

Der Jemand ist in der Zeit noch kein Student, die Krankenversicherung ist z.B. nicht nachgewiesen. Eine Familienversicherung hätte geendet, da der Verdienst sicher zu hoch war.

Die sonstigen Bedingungen für Werkstudenten (Arbeitszeit) scheinen auch nicht erfüllt.

Gruss

Barmer