Hallo,
darf ein Werksstudent, der zu dem Zeitpunkt in dem er arbeitet keine Immatrikulationsbescheinigung vorweisen kann da er/sie noch nicht in einer Uni eingeschrieben ist, die Immatrikulationsbescheinigung vom späteren Semester einreichen und somit nachträglich Sozialabgaben zurückerstattet bekommen?
Beispiel: Abi im Mai gemacht;im Winter als flexible Arbeitskraft bzw Ferienjobber gearbeitet; alle Steuern und Sozialabgaben gezahlt; im folgejahr im Sommersemester in einer Uni eingeschrieben; Immatrikulationsbescheinigung vom Sommersemester nachgereicht.
viele grüße