Guten Tag,
habe ein schreiben bekommen zititere , leider haben sie entgegen ihrer pflicht die restforderung bisher noch nicht ausgeglichen. auf grund der offenen forderung wird unser auftrragsgeber in den nächsten tagen den privatinsolvenzantrag beim insolvenzgericht gegen sie stellen . jetzt meine frage ist das rechtlich erlaubt .
tja das ist eine gute frage. hierzu kann ich nur folgendes sagen. ich habe auch mal so ein schreiben bekommen und bis jetzt ist nichts passiert. soweit ich weiß kann man die privatinsolvenz auch nur selber beantragen, zum einen weil man ja alle seine schulden dort bei gericht dann angeben muss und zweitens könnte dann ja jeder kommen und behaupten er hätte ne forderung und dann mal eben insolvenz anmelden. denke mal das geht nicht. sicherlich können sie die eidesstattliche versicherung verlangen und pfändungen aussprechen aber ich denke mehr nicht.
…ja kann er, nach Insolvenzrecht ist dies möglich, setzen sie sich umgehend mit dem gläubiger in verbindung und finden sie eine lösung für ihr problem von einer privatinsolvenz ist immer abzuraten…es sei denn mann kann ihnen nichts wegnehmen…kein hauseigentum ,kein vermögen…empfehlenswert ist eine ratenzahlung zu vereinbaren an die sie sich dann allerdings unbedingt halten müssen!
Guten Tag,
habe ein schreiben bekommen zititere , leider haben sie entgegen ihrer pflicht die restforderung bisher noch nicht ausgeglichen. auf grund der offenen forderung wird unser auftrragsgeber in den nächsten tagen den privatinsolvenzantrag beim insolvenzgericht gegen sie stellen . jetzt meine frage ist das rechtlich erlaubt .
Ja, ist es. Jeder Gläubiger (jemand bei dem Sie Schulden -offene Forderungen- haben, kann einen Antrag auf Insolvenz über Ihr Vermögen stellen.)