Kann jemand sein Kind enterben duch vorzeitigs Verkaufen seiner Besitztümer?

Hallo,
mich interessiert folgendes:
Ist es möglich, ein Kind zu enterben sozusagen, wenn seine Geschwister von den Eltern die Häuser und Grundstücke noch zu Lebzeiten abkaufen?
Also ich versuche mal anhand eines Beispieles zu inszenieren.
Sagen wir es gibt vier Kinder.
Kind 1 und 2 kaufen jeweils ein Haus vom Vater ab. Das 3te käuft z.b. gleich zwei Häuser ab.
Das 4te Kind jedoch kann kein Geld vorweisen und auch nix vom Vater kaufen.
Der Vater widerrum kommt seinen liquiden Kindern sehr entgegen und verlangt nur die Hälfte
vom Wert der jeweiligen Häuser und Grundstücke. Wäre diese Vorgehensweise akzeptabel?
Hätte das 4te Kind die Möglichkeit sein eigentlich zustehendes Erbe rechtlich nachträglich geltend zu machen? Oder hat es einfach nur Pesch, da es im Leben nicht so bemittelt ist, wie seine Geschwister? Kann der Vater bedenkenlos an seine zahlfähigen Kindern verkaufen, auch zum unschlagbaren Dumpingpreis?
Ich würde mich sehr über diskussionsfreudige Zusendungen freuen.

Hallo
Keine Angst denn Kind 4 holt sich schon seinen Pflichtteil als Erbe denn es ist durch die Verkäufe der Häuser ja genug Geld da .
viele Grüße  noro

Vielen Dank noro. Stell mir gerade vor, wie so ein Vater würde reagieren, wie in meiner erfundenen Geschichte, wenn Kind vier bekannt gibt, so jetzt mal an mich denken, gibt ja Bares genug.
Aber bestimmt gibt es solche oder andere Fälle, ist schon traurig

gar nicht
Hallo,

der Vater wird wohl normalerweise nicht reagieren - mangels Lebensenergie.
Den Pflichtteil klagt man meistens erst nach dem Ableben des Erblassers ein.

Vielleicht soll der vierte Erbe aber auch noch zu Lebzeiten mit Bargeld ausgestattet werden, das möglicherweise den Pflichtteil übersteigt.

Jetzt mit einem Prozess zu drohen wäre kaum anzuraten.

Freundliche Grüße

Thomas

Hallo,
ein Mensch kann zu seinen Lebzeiten mit seinem Eigentum verfahren, wie es ihm beliebt.
Erst wenn er tot ist, wird die Erbmasse bestimmt. Und die bestimmt sich nicht aus zuvor veräußerten Immobilien, sondern aus dem, was dann da ist.

Wenn er zu Lebzeiten etwas zu „Dumpingpreisen“ veräußert, ist das allenfalls ein Problem fürs Finanzamt und ggf. bei Pflegebedürftigkeit des Kostenträgers etwaiger Unterhaltsleistungen, aber sicher nicht das eines nicht Begünstigten. Der Mensch könnte die Häuser genausogut verschenken.

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

es liegt eine teilweise Schenkung vor. Die ist im Zusammenhang mit einem Erbfall durchaus ausgleichspflichtig. Zumindest in den ersten zehn Jahren (vgl. § 2325 (3)BGB).

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil…

vdmaster

4 „Gefällt mir“

Keine Angst denn Kind 4 holt sich schon seinen Pflichtteil als
Erbe denn es ist durch die Verkäufe der Häuser ja genug Geld
da .

wie kommst du darauf, dass das geld nicht ausgegeben werden kann? und was ist eigentlich, wenn gar kein geld fließt?

Hi
wenn kein Geld fließt nennt sich das „Schenkung“.
Und dazu wurde oben schon was gesagt.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

mich interessiert folgendes:
Ist es möglich, ein Kind zu enterben sozusagen, wenn seine Geschwister von den Eltern die Häuser und Grundstücke noch zu Lebzeiten abkaufen?
Also ich versuche mal anhand eines Beispieles zu inszenieren.
Sagen wir es gibt vier Kinder.
Kind 1 und 2 kaufen jeweils ein Haus vom Vater ab. Das 3te käuft z.b. gleich zwei Häuser ab.
Das 4te Kind jedoch kann kein Geld vorweisen und auch nix vom Vater kaufen.
Der Vater widerrum kommt seinen liquiden Kindern sehr entgegen und verlangt nur die Hälfte vom Wert der jeweiligen Häuser und Grundstücke. Wäre diese Vorgehensweise akzeptabel?
Hätte das 4te Kind die Möglichkeit sein eigentlich zustehendes Erbe rechtlich nachträglich geltend zu machen? Oder hat es einfach nur Pesch, da es im Leben nicht so bemittelt ist, wie seine Geschwister? Kann der Vater bedenkenlos an seine zahlfähigen Kindern verkaufen, auch zum unschlagbaren Dumpingpreis?

Klar kann er verkaufen an wen er will und auch zu welchem Preis er will. Je nach dem wie alt und gesund bzw. krank er ist, kann er ja grob abschätzen, wie lange er nach solchen Schenkungen im Durchschnitt noch leben wird.
Grundsätzlich würde es hier sicher nicht schaden, sich fachlich beraten zu lassen. Vielleicht kann man die Häuser auch bewerten lassen und aufpassen, dass da auch jeder Mangel berücksichtigt wird. Eventuell gibt es auch Gestaltungsspielraum hinsichtlich Einräumung von Wohn- oder Nießbrauchrechten usw., die dann den Wert zum Verkaufszeitpunkt mindern. Eventuell muss man dann damit leben, dass auch bei Ausschöpfen des gesamten Gestaltungsspielraumes noch etwas für Kind 4 als Pflichtteil übrigbliebe, wenn die 10 Jahre nach einer Schenkung noch nicht rum sind. Das dürfte dann aber bei 4 Kindern ja ohnehin nur noch ein Achtel dessen sein, was zum Zeitpunkt des Todes noch da ist und ausgleichspflichtig wäre.

Grüße

wenn kein Geld fließt nennt sich das „Schenkung“.

und?
wissen oder vermuten ist nicht das gleiche wie beweisen.

Und dazu wurde oben schon was gesagt.

ist mir bekannt.

Hallo,
oh,danke für den Hinweis! Dass eine Schenkung auch rückwirkend auf den Pflichtteil angerechnet werden kann, war mir neu.

Gruß vom
Schnabel

Traurig wäre es, wenn so ein Vater mit so einer abstrusen, unverschämten Idee einem Kind eines auswischen will und sich daran freut, wie toll und gerecht er doch ist.

Wenn jemand seinem Kind das Schwarze unter den Fingernägeln nicht gönnt, dann kann er das sagen und dementsprechend handeln (=verschenken, und enterben). Das ist schon schlimm genug. Man kann dem Kind aber keinen Vorwurf machen, wenn es sich um ein Stückpaar Krümel vom Kuchen bemüht.

Gruß
achim

Hallo,

immer gerne. Vor der letzten Reform war die Schenkung innerhalb der ersten zehn Jahre sogar zu 100% anzurechnen. Da hat manch ein Beschenkter innig für das fristgerechte Überleben des Schenkers gebetet :wink:.

Gruß
vdmaster

Stell mir gerade vor, wie so ein Vater würde
reagieren, wie in meiner erfundenen Geschichte, wenn Kind vier
bekannt gibt, so jetzt mal an mich denken, gibt ja Bares
genug.

das kann das kind frühestens dann sagen, wenn der vater tot ist. und dann reagiert der vater genau gar nicht, wie man sich leicht denken kann.

wie das kind auf ‚gibt ja bares genug‘ kommt, würde mich auch interessieren.

ich stelle mir deshalb alternativ das lange gesicht des kindes vor, wenn es feststellt, dass es genau gar nichts bekommt.