Hallo, meine Frage hat folgenden Hintergrund. Meine Großeltern möchten nicht, das ihr Sohn, welcher Schulden bei der Familienkasse hat, wenn er Erbe gezahlt bekommt es gleich durch die Familienkasse eingezogen wird und mein Onkel quasi nichts davon hat. Wie verhält sich das dann eigentlich mit geerbten Sachgegenständen? Werden die geltend gemacht???
Ich danke euch jetzt schonmal im Vorraus für eure Antworten.
hallo,
ein „Pflichterbe“ gibt es nicht. Wenn keine Testament vorliegt, und man zählt zu den gesetzlichen Erben, dann gibts einen Erbteil. Wird diese Person allerdings durch Testament ausgeschlossen, dann erhält er ein Pflichtteilsrecht, welches er geltend machen kann (50 % seines gesetzlichen Erbteils). Dieses Recht könnte gepfändet werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte Schulden hat und gegen ihn ein Schuldtitel vorliegt. Vermeidbar wäre die Pfändung z.B. indem die Eltern mit dem Sohn einen Pflichtteilsverzicht beim Notar vereinbaren.