Hallo Andreas,
der Bildungsmarkt Erwachsenenbildung ist ganz heiß umkämpftes Pflaster. Ich arbeite selber in der Erwachsenenbildung und habe auch mit ALG I und II Empfängern zu tun. Das Jobcenter und auch die Agentur schreiben jedes Jahr die Maßnahmen neu aus. Wenn die Institute dann ihre Aufgaben an Subunternehmer (und mehr sind es nicht) vergeben, dann muss für den Bildungsträger noch etwas übrig bleiben. Inwieweit dann der Subunternehmer noch davon leben kann, interessiert die Agentur oder das Jobcenter überhaupt nicht. Für eine Bewerbungsberatung gibt es halt, sagen wir mal 50 €. Was der Bildungsträger davon an den Subunternehmer weiterleitet, liegt ganz allein im Ermessen des Bildungsträgers. Das ist dann eine interne Geschichte zwischen den beiden. Und wenn der Subunternehmer davon nicht leben kann, dann hat er halt mit Zitronen gehandelt.
Einen Anspruch, dass der Subunternehmer vernünftig von derAgentur oder dem Jobcenter bezahlt wird, gibt es m.E. nicht.
Übrigens, ich weiß, dass Bildungsträger mit diesen Mitteln arbeiten. Ich finde es aber persönlich nicht in Ordnung, wenn man mit dieser Einstellung an die Sache rangeht. Die Menschen benötigen Hilfe (ich weiß, wovon ich spreche) und verlassen sich darauf, dass sie ernsthaft und professionell beraten werden. Wenn dann ein Coach, der keine Lust hat, nur weil er sich hat über den Tisch ziehen lassen, keine saubere Arbeit abliefert, dann finde ich das, speziell den Arbeitssuchenden gegenüber, mehr als unfair.
Also, sieh zu, dass du mit deinen Auftraggebern vernünftige Verträge aushandelst und lass nicht die armen Menschen, die wirklich Hilfe brauchen, darunter leiden.
Data