Kann Jobcenter Bildungsträger zur Zahlung eines Mindesthonorars im Nachhinein drängen

Hallo,

folgende Situation:
Herr X ist freiberuflicher Coach für arbeitslose Menschen. Er erstellt im Auftrag eines Bildungsträgers, welcher seine Kunden vom Jobcenter „erhält“, Bewerbungsunterlagen und alles, was damit zusammenhängt.
Aber X erhält nur ein sehr geringes Honorar vom Träger und hat somit nicht richtig Lust, gute Leistung zu bringen. Also schmeisst das Jobcenter doch sozusagen das Geld zum Fenster raus…

Kann das Jobcenter ein Mindesthonorar festlegen, das dem Coach zu zahlen ist oder liegt die Höhe des Honorars einzig und allein beim Bildungsträger?

Danke für Eure Meinungen

Hallo,

normalerweise unterliegen solche Maßnahmen der Zulassung durch die BA und damit auch einer Zertifizierung. Während dieses Zertifizierungsprozeßes muß der Bildungsträger auch seine Kalkulation und hiermit auch seine Stundensätze für die Referenten darlegen. Denn nur wenn auch dieser Punkt mit angegeben ist wird ihm seine Maßnahme zertifiziert und das einzelne Arbeitsamt muß hier also pro Schüler pro Stunde ?? € an das Bildungsunternehmen zahlen. Also wäre in diesem Fall der erste Schritt zu überprüfen, was beim Zertifizierungsvorgang als Referenten Entlohnung angegeben wurde und was nun hier bezahlt wird.

Wenn das alles korrekt ist, hat der Referent Pech gehabt…oder hat man sich erst danach über die Bezahlung unterhalten? Wurde man gezwungen zu diesem niedrigen Satz zu arbeiten?

RS99

Hallo,

Herr X soll also Arbeitssuchende unterstützen und hat keine Lust, gute Leistung zu bringen. Scheint bei ihn Gewohnheit zu sein, denn er hat schon, als er den Auftrag angenommen hat, schlechte Leistung gebracht. Als „Coach“ müsste er in der Lage gewesen sein, Aufwand und Honorar in Einklang zu bringen. Oder wurde ihm erst hinterher gesagt, wie viel er verdient.
Das Jobcenter kann sicher nicht festlegen, wie viel von dem Geld, das die Bildungseinrichtung erhält, an die Mitarbeiter weitergegeben wird. Es sei denn, es liegt unter dem Mindestlohn.
Am besten, das Jobcenter schmeißt nicht das Geld raus, sondern Herrn X.

Doch das Jobcenter kann es festlegen was mit dem Geld geschieht, da es nur deshalb eine bestimmte Pauschale zahlt, weil der Bildungsträger sich die Maßnahem hat zertifizieren lassen und dazu gehören auch die Kosten der Referenten. Und ich kann nicht als Bildungsträger hergehen und bei der Zertifizierungsstelle 35 Euro pro Stunde für den Coach veranschlagen und danach dem Coach nur 20 Zahlen.
RS99

Die AZAV sieht nur eine Prüfung der „Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit“ vor. Auch im BQM kann ich nichts darüber finden, wie das der Leistungsträger sein Geld hinsichtlich seiner Dozenten/Referenten zu verwenden hat.

Wenn Du da was findest, bin ich dankbar für die entsprechende Stelle.

also ist doch da eine Lücke im System. Warum gibt es da keine Vorschriften?

Hallo Andreas,

der Bildungsmarkt Erwachsenenbildung ist ganz heiß umkämpftes Pflaster. Ich arbeite selber in der Erwachsenenbildung und habe auch mit ALG I und II Empfängern zu tun. Das Jobcenter und auch die Agentur schreiben jedes Jahr die Maßnahmen neu aus. Wenn die Institute dann ihre Aufgaben an Subunternehmer (und mehr sind es nicht) vergeben, dann muss für den Bildungsträger noch etwas übrig bleiben. Inwieweit dann der Subunternehmer noch davon leben kann, interessiert die Agentur oder das Jobcenter überhaupt nicht. Für eine Bewerbungsberatung gibt es halt, sagen wir mal 50 €. Was der Bildungsträger davon an den Subunternehmer weiterleitet, liegt ganz allein im Ermessen des Bildungsträgers. Das ist dann eine interne Geschichte zwischen den beiden. Und wenn der Subunternehmer davon nicht leben kann, dann hat er halt mit Zitronen gehandelt.
Einen Anspruch, dass der Subunternehmer vernünftig von derAgentur oder dem Jobcenter bezahlt wird, gibt es m.E. nicht.
Übrigens, ich weiß, dass Bildungsträger mit diesen Mitteln arbeiten. Ich finde es aber persönlich nicht in Ordnung, wenn man mit dieser Einstellung an die Sache rangeht. Die Menschen benötigen Hilfe (ich weiß, wovon ich spreche) und verlassen sich darauf, dass sie ernsthaft und professionell beraten werden. Wenn dann ein Coach, der keine Lust hat, nur weil er sich hat über den Tisch ziehen lassen, keine saubere Arbeit abliefert, dann finde ich das, speziell den Arbeitssuchenden gegenüber, mehr als unfair.
Also, sieh zu, dass du mit deinen Auftraggebern vernünftige Verträge aushandelst und lass nicht die armen Menschen, die wirklich Hilfe brauchen, darunter leiden.

Data

Danke!

Allerdings geht es nicht um mich…mein Sohn ist jemand, der an einer solchen Maßnahme im Raum Essen teilgenommen hat und da etwas aufgeschnappt hat. Ich finde es jedoch traurig, dass auf solche Dinge nicht mehr geachtet wird und hier keine klaren Richtlinien aufgestellt werden, an die sich zu halten ist, auch was die Dotierung der Kursverantwortlichen betrifft. Wo wir doch so ein organisiertes Land sein wollen…

Naja, gerade die Bewerbungstrainings sind in vielen Fällen unter aller Kanone. Da wird mit uralten Skripten gearbeitet, die Bewerbungsmappen sind, auf deutsch gesagt Scheiße, die Dozenten sind froh, wenn sie mal als Neuigkeit mitteilen können, dass zwischen Straße und PLZ und Wohnort keine Leerzeile mehr kommt oder dass man das Datum jetzt auch in amerikanischer Schreibweise schreiben kann oder mein geheimer Lieblingstipp, machen Sie doch mal die Mappe in rot, weil auffallen muss man, das ist ganz wichtig (dass dann wäschekörbeweise Bewerbungen mit roten Bewerbungsmappen eintrudeln, brauche ich wohl nicht extra erwähnen). Ich bin regelmäßig erschüttert, was da an Tipps gegeben wird. Meine Schüler übrigens auch, wenn ich ihnen zeige, wie Bewerbungen heute geschrieben werden.

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