Kann Jobcenter einen in Behindertenwerkstatt rein zwingen u was bedeutet die Abkürzung I.S als Abteilung des JC und was genau bedeutet § 16 i SBG II

Guten Tag, ich muss zu einer Infoveransstaltung im Jobcenter bald zu dem § 16 i SGB II oben und bin einer neuen Abteilung I.S zugeteilt. Was bedeutet das nun. Kann das Jobcenter mich in eine Behindertenwerkstatt rein zwingen. habe den Eindruck, dass die das wollen. habe GdB 30 und die Gleichstellung mit Schwerbehinderten wg. einer seltenen und erst letztes Jahr entdeckten angeborenen Autoimmunerkrankung, für die ich jetzt jeden Monat immer Infusionen erhalte und die öfter Atemwegsinfekte usw. zur Folge hat. habe auch orthopädische Probleme. Rentenantrag auf EU-Rente wurde mir 2 mal schon abgelehnt von DRV, obwohl die Gutachterin des JC mich als absolut nicht mehr leistungsfähig einstufte. Jobcenter will mich nach Ablehnung der Rente durch die DRV in Vollzeitarbeit bei einer Werkstätte drängen. Möchten mir auch psychische Erkrankung einreden, die nicht besteht. Bin Dipl. Päd. und hatte zuletzt bis 2017 in einer Anwaltskanzlei als Bürohilfe gearbeitet und suche das auch wieder, finde aber derzeit Nichts. Wie kann ich mich wehren, wenn die mich in eine Behinderten-Werkstätte mit aller Gewalt rein drücken wollen?

https://www.buzer.de/gesetz/2602/a214292.htm

Das können die wohl machen wenn die im Gesetz genannten Bedingungen auf Dich zutreffen.
Und das wären:
(3) 1Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person kann einem Arbeitgeber zugewiesen werden, wenn
1.
sie das 25. Lebensjahr vollendet hat,
2.
sie für insgesamt mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch erhalten hat,
3.
sie in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig tätig war und
4.
für sie Zuschüsse an Arbeitgeber nach Absatz 1 noch nicht für eine Dauer von fünf Jahren erbracht worden sind.

2In der Regel soll die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person bereits für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten eine ganzheitliche Unterstützung erhalten haben. 3Abweichend von Satz 1 Nummer 2 kann eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person, die in den letzten fünf Jahren Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch erhalten hat, einem Arbeitgeber zugewiesen werden, wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind lebt oder schwerbehindert im Sinne des § 2 Absatz 2 und 3 des Neunten Buches ist.
ramses90

Hallo,

Ich gehe davon aus, dass du einen schriftlichen Bescheid über diese Entscheidung erhalten hast. In diesem steht, wie du dich wehren kannst, nämlich schriftlich mittels Widerspruch. Sollte dem nicht stattgegeben werden kann gegen diese Entscheidung beim Sozialgericht geklagt werden. Alles ohne Anwaltszwang und kostenlos.

Gruß
Otto