Kann Kindesunterhalt zurück gefordert werden wenn das Kind im laufenden Monat umzieht?

Guten Tag,

ich bin Mutter von vier Kindern (14, 12, 4 und 1 Jahr alt), die beiden
Großen stammen aus erster Ehe. Mit dem Vater der beiden Kleinen bin ich
verheiratet und lebe seit 9 Jahren mit ihm zusammen.

Bisher lebten alle Kinder bei mir. Nun hat sich unser 12jähriger
entschlossen bei Papa zu wohnen. Da der Wunsch sehr groß war und wir
aktuell auch sehr große Schwierigkeiten hatten mit ihm klar zu kommen
(er ist Aspberger Autist und wir sind seit Jahren in Therapie, doch mit
beginnender Pubertät wurde sein Verhalten immer schwieriger und unser
Familienalltag immer angespannter) habe ich diesem Wunsch quasi über
Nacht nachgegeben und ihn ziehen lassen. Bei seinem Vater ist er das
einzige Kind, Kinderzimmer, Kleidung und Spielzeug ist alles dort
vorhanden. Er konnte direkt einziehen. Der Vater lebt mit seiner
Freundin seit vielen Jahren zusammen.

Wir haben uns geeinigt dass ab Mai der Unterhalt entfällt und das Kindergeld an ihn überwiesen wird.

Nun fordert der Kindsvater die Rückzahlung des bereits geleisteten Kindesunterhaltes für den Umzugsmonat April.

Für uns bedeutet der Auszug des Kindes - neben dem persönlichen Verlustgefühl - den Verlust des Unterhaltes und Kindergeldes.

Da ich noch in Elternzeit bin mit dem Kleinen und wir zu sechst ein
recht großes Haus mit hohem Mietbetrag haben, stellt uns das ohnehin vor
ein Problem, unsere Lebenserhaltungskosten weiter bestreiten zu können.
Alleine aus dem Grund hätten wir mit dem Umzug eigentlich warten sollen
bis ich arbeiten kann (der Kleine kommt Oktober in die Krippe).

Mein Exmann weiß das und wir haben darüber gesprochen. Nun möchte er dennoch einen Teil der Zahlung vom April zurück.

Muss ich das zurück bezahlen?

Außerdem hat er mich darauf hingewiesen dass mein Selbstbehalt bei 1080€
liegt und ich sobald ich arbeite auch Unterhalt bezahlen muss.

Ich bin aber doch allen meinen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig und
da ich noch drei weitere Kinder in meinem Haushalt habe, kann mein
Selbstbehalt doch niemals so niedrig sein, oder? Haben Sie mir dazu
einen Rat, Zahlen oder Fakten?

Ich wäre um jede Rückmeldung dankbar.

Vielen Dank, viele Grüße

Curly

Da hat der Kindsvater Recht, Kindsunterhalt geht immer vor, lies selbst mal:
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/selbstbehalt-kindesunterhalt/09/ ramses90

Ich mag nicht einfach so auf die konkrete finanzielle Situation Deiner aktuellen Familie oder der des Ex-Mannes oder Eurer Absprachen eingehen.
Unterhaltsberechtigt ist das bei Dir nun ausgezogene Kind, nicht Vater oder Mutter.Die haben den Anspruch nur „vertretungsweise“. Da mit der eigenen finanziellen Situation im Umzugsmonat zu argumentieren, halte ich für eher unklug. Kinder sind nun mal keine Einkommensquelle.

„Da mit der eigenen finanziellen Situation im Umzugsmonat zu argumentieren, halte ich für eher unklug. Kinder sind nun mal keine Einkommensquelle.“

Warum wohnen wir in dieser Größe? Weil Kinder Platz brauchen und nach Möglichkeit Rückzugsraum. Wofür ist denn der Kindesunterhalt gedacht wenn nicht dafür dem Kind ein schönes Zuhause zu bieten? Kindesunterhalt beinhaltet doch den gesamten Unterhalt für das Kind, nicht bloß Nahrung und Kleidung sonst würde wohl ein kleiner Obulus jeden Monat genügen!
Das Zimmer des Kindes, die für das Kind angeschafften Dinge oder das Hobby, können nicht von heute auf morgen gekündigt werden, wir können nicht einfach weniger Miete bezahlen oder morgen ausziehen. Natürlich muss ich damit argumentieren weil es die einzig logische Argumentation ist. Das hat doch nix mit Einkommensquelle zu tun.
Mit ein bisschen Verstand sollte einem dies doch klar sein.

Ja aber doch für alle vier Kinder und nicht für das eine das nicht bei mir lebt oder nicht? Darüber findet man nirgendsI fos, auch nicht in besagtem Link. Das Einkommen kann doch nicht nur auf Mutter und das Kind, das nicht bei ihr lebt, aufgeteilt werden. Sollen die anderen, im Haushalt lebenden Kinder, benachteiligt werden weil eines umgezogen ist? Das macht doch keinen Sinn.

Natürlich werden bei der Berechnung der Unterhaltsverpflichtung alle 4 Kinder berücksichtigt.

Ich empfehle eine Beratung beim Jugendamt.

Beatrix