Hi!
Nein, denn krank wird man in der Regel ohne Genehmigung des Arbeitgebers, sprich: Er wird nicht nur nicht aktiv, er hat (zumindest im Normalfall) noch nicht einmal Einfluss auf die Krankheit.
Der Arbeitnehmer wird krank, reicht (hier) die vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein und der Arbeitgeber hat das zu akzeptieren - auf den zeitlichen Rahmen kann er keinen Einfluss nehmen.
Naja, hier hat @Beabel ja schon ganz treffend den Vergleich mit dem „Standard-Arbeitnehmer“ gezogen.
Bei Dir sind Sa+So halt verlegt auf Mo+Di.
Krankheiten werden nun einmal in Kalendertagen vollkommen unabhängig von einer tatsächlich existenten zeitgleichen Arbeitsverpflichtung gesehen.
Das geht soweit, dass u.U. sogar zum Abfeiern anstehende Mehrarbeitsstunden bei Krankheit „verfallen“ können, wenn ein Dienstplan das so vorsieht.
Auch hier wurde ja schon gesagt, dass es vermutlich auch ohne Erkrankung der Fall sein würde.
Mit den 9 Tagen liegst Du zumindest satte 10 Tage unter dem, was im Normalfall theoretisch möglich wäre oder gar 23 Tage unter dem, was ein sehr „gemeiner“ Mensch hier im Forum mal konstruiert hat.
Einzig bei einer Erkrankung im Urlaub kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass der Urlaub tatsächlich nachgewährt werden muss. Das jedoch hat seinen Ursprung in der Eigenschaft des Urlaubszwecks.
VG
Guido