Die Krankenkase bekommt von einer früheren Selbständigkeit noch Geld, kann trotdem von meinem Krankengeld , das jetzt gezahlt wird noch Geld wieder abgezogen werden? Gibt es da nicht auch eine Pfändungsgrenze? An wen kann man sich wenden ?
Hallo,
bei einer Aufrechnung von Beitragsansprüchen nach § 51 Absatz 2 SGB I gelten geringere Freibeträge als bei einer Pfändung.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__51.html
Gruß
RHW