Kann Krankenkasse die Mitgliedschaft kündigen

Hallo Leute kann mir jemand die Frage beantworten ?

ich weiblich hatte vor 6 Jahren ein Geschäft mußte aber insolvenz anmelden. Daurch konnte ich für 2 Monate den Beitrag bei der Krankenkasse nicht bezahlen ( 831,41 € ). Nun sind seit gestern die 6 Jahre incl. Wohlverhaltensfase vorbei.
Nun hat das Gericht jedem Gläubiger ein Schreiben zukommen lassen mit einem Versagungsantrag für die Restschuldbefreiung.
Nach Rückfrage beim Insolv.-Verwalter ist ein Versagungantrag da - ob unerlaubte Handlungen vorgenommen wurden - dies ist bei der Krankenkasse jedoch nicht der Fall und somit könnten sie auch den Beitrag für die 2 Monate von 2005 nicht rückwirkend einbehalten / fordern. - Ich sollte aber bei der K-Kasse nachfragen aus was für einer Rechtsgrundlage sie dies tun.

Nun habe ich aber Angst, wenn ich so hart vorgehe, daß die Krankasse mir die Mitgliedschaft kündigt, bin seit Februar 2011 AU und bezieht krankengeld und wird auch noch für längere Zeit AU bleiben.

Meine Frage kann die K-Kasse während ich Krankengeld beziehe die Mitgliedschaft kündigen ?

m.f.G.
Sab

Wenn es sich um eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse handelt, kann ich Sie beruhigen. Gesetzliche Krankenkasse können keine Mitgliedschaften kündigen. Früher gab es die Möglichkeit, die Mitgliedschaft zu beenden, wenn 2 Beitragsmonate trotz Mahnung nicht gezahlt wurden. Dies hat der Gesetzgeber aber aufgehoben, da er nicht möchte, dass es nichtversicherte Personen in Deutschland gibt.

Sorry für die verspätete Antwort.

Hallöle,
vielen , vielen Dank für die Antwort hat mir sehr geholfen.
lg Sab.