Hallo ,
die Redaktion von wer-weiss-was bittet bei diesem Themenbereich um hypothetische Fragestellung, also respektiere ich das.
Also, angenommen
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ein Ehepaar bezieht ALG II; beide sind in Vollzeitbeschäftigung, doch das Gesamt-
einkommen reicht eben nicht. -
„Er“ ist selbständig und möchte sich gegen die finanziellen Risiken bei Krankheit, Unfall
etc. durch eine Krankentagegeldversicherung absichern:
> monatliche Zahlung im Krankheitsfall € 600,-
> Karenzzeit 7 Tage
> günstigster Beitrag ca. € 50,- / Monat
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angenommen „er“ würde solch eine Leistung erhalten, wäre diese mit dem monatlichen
Betrag der ALG - II - Zahlung anzurechnen. -
würde umgekehrt die Versicherungsprämie, also ca. € 50,–, bei den halbjährlichen
EKS als Vorsorgeaufwendungen voll anerkannt?
Vielen Dank.
Gruß Josef