Kann Kündigungsfrist nicht einhalten

Arbeitnehmer hat zum 31 .03.07 sein Arbeitsverhältnis fristgerecht gekündigt. Der Arbeitnehmer wird bis 09.03.07 auch arbeiten und hat noch 1 Woche Urlaub. Jedoch kann er , weil er sich selbstständig macht, jetzt die Kündigungsfrist nicht einhalten und muß ab 12.03 zu Seminaren des Franchisegebers.Jetzt droht seine Firma , damit, das wenn er nicht mehr kommt, sie rechtliche Schritte gegen ihn einleiten wird. Meine Frage ist jetzt natürlich, was kann dem Arbeitnehmer im schlimmsten Fall drohen?Es wurde ihm angeboten auf das März Gehalt komplett zu verzichten.Das soll der Arbeitnehmer unterschreiben.Hat der Arbeitgeber hier das Recht auf seiner Seite??Und was sollte der Arbeitnehmer jetzt tun?

Hallo,

Arbeitnehmer hat zum 31 .03.07 sein Arbeitsverhältnis
fristgerecht gekündigt. Der Arbeitnehmer wird bis 09.03.07
auch arbeiten und hat noch 1 Woche Urlaub.

OK., der AN steht also der Fa. grundsätzlich ab dem 19.03. zur Verfügung.

Jedoch kann er ,
weil er sich selbstständig macht, jetzt die Kündigungsfrist
nicht einhalten und muß ab 12.03 zu Seminaren des
Franchisegebers.

Wie lange dauert das Seminar, reicht da nicht die eine Woche Urlaub?

Jetzt droht seine Firma , damit, das wenn er

nicht mehr kommt, sie rechtliche Schritte gegen ihn einleiten
wird.

Mit Recht, Vertragsverletzung.

Meine Frage ist jetzt natürlich, was kann dem
Arbeitnehmer im schlimmsten Fall drohen?

Schadensersatzforderungen, die können heftig sein. Im harmlosesten Fall muss AN die Kosten für einen Zeitarbeiter übernehmen.

Es wurde ihm angeboten
auf das März Gehalt komplett zu verzichten.Das soll der
Arbeitnehmer unterschreiben.Hat der Arbeitgeber hier das Recht
auf seiner Seite??Und was sollte der Arbeitnehmer jetzt tun?

M.E. ein faires Angebot,also unterschreiben.

Alternative, die Selbstständigkeit später anfangen.

Dies ist aber nur meine laienhafte Einschätzung, ich bin kein Jurist.

Ich wünsche dem AN einen einvernehmlichen Abschied und einen guten Start in die Selbstständigkeit.

Gruß Volker

Hallo

Meine Frage ist jetzt natürlich, was kann dem
Arbeitnehmer im schlimmsten Fall drohen?

Schadensersatzforderungen, die können heftig sein. Im
harmlosesten Fall muss AN die Kosten für einen Zeitarbeiter
übernehmen.

Nö, im harmlosesten Fall: Null Euro.

Gruß,
LeoLo

AN und AG sollten sich unbedingt gütlich einigen.
Sonst gibt es bestimmt kein gutes Zeugnis - und das braucht AN dringend, wenn er noch mal wieder als Nichtselbständiger arbeiten will/muss.

Es wurde ihm angeboten,
auf das März Gehalt komplett zu verzichten. Das soll der
Arbeitnehmer unterschreiben.
Hat der Arbeitgeber hier das Recht auf seiner Seite??

Bin kein Jurist.
Auf was immer man sich einigt - eine Unterschrift ist nötig.

Und was sollte der Arbeitnehmer jetzt tun?

Den Vertrag erfüllen oder das Angebot annehmen.
Das ist hier vermutlich die für den AN „billigste“ Lösung.

Der Arbeitnehmer wird bis 09.03.07 auch arbeiten
und hat noch 1 Woche Urlaub.

Vielleicht kann man noch etwas handeln:
Z. B. AG zahlt ein Viertel des Monatsgehalts.

Gruß JoKu