Kann Leibrente rückwirkend zahlbar sein?

Seit 2005 zahle ich gleichbleibend den gleichen Betrag Leibrente. Ist klar, dass bei steigenden Lebenshaltsungskosten auch diese einmal steigen muss. Nun läßt mir die Leibrentennehmerin per Anwalt eine Aufrechnung zukommen, nach der ich für die letzten Jahre nachzuzahlen hätten, was ihr an Erhöhung entgangen sei. Ist das rechtens?

Hallo
Kommt auf die Vereinbarung an. Ich enmpfehle hier den Rat eines Juristen einzuholen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bobrowski