Kann ma vor Zwangsversteigerung von d.Bank kaufen?

hallo, habe schon mal an diese Stelle gute Hinweise bekommen, hoffe auch diesmal.
Die neueste Entwicklung bei dem geplanten Hauskauf ist, dass die Verhandlungen mit dem insolventen Verkäufer abgebrochen wurden. :frowning:((
Im Grundbuch steht ein ZV Eintrag. Der erste Aufruf war auch schon, wie wir erst jetzt erfahren haben.

Kann die Immobilie (auf Erpacht) von der Bank(als Gläubiger) erworben werden und was ist zu beachten?
Gruß
Bea

Gegen den Willen des Schuldners ist außerhalb des Verfahrens nichts zu machen! Der Schuldner ist der Eigentümer und es bedarf des ZV-Verfahrens um ihn zum Verkauf zu zwingen.
Gruß n.

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Hallo,

ein Erwerb außerhalb der ZV ist nur im EInvernehmen mit Gläubiger und Schuldner möglich. D.h. bis zum Zuschlag ist der Schuldner noch Eigentümer, sprich nur er kann verkaufen. Allerdings hat natürlich der Gläubiger die Hand drauf und will natürlich sicherstellen, dass er das Geld bekommt und es nicht an den Schuldner geht. Der Gläubiger ist aber bei angemessenem Preis immer sehr an einer Regelung außerhalb der ZV interessiert und wird dem Schuldner schon die Daumenschrauben anlegen, wenn der sich querstellen sollte.

Das ist allerdings ein Spiel, dass in die Hände von Fachleuten gehört. Z.B. spezialisierte Anwältskollegen übernehmen in solchen Fällen die Verhandlungsführung und sorgen dann auch für Vertragsgestaltungen die sicherstellen, dass man die Risiken einer solchen Geschichte entsprechend minimiert. Weiterer Vorteil der Verhandlungsführungen über einen Dritte: An dem prallen die ganzen Versuche den Preis hochzutreiben ab, da er nicht emotional in die Sache einbezogen ist. Das kann schnell einige zig tausend Euro sparen, und ich muss sagen, dass dies ein Spiel ist, was ich mit Leidenschaft immer wieder gerne betreibe. Schließlich sind da zwei Beteiligte in der Klemme und man kann ganz genüßlich für seinen Mandanten an die Sache ran gehen, wenn der nicht sagt, „dieses Haus oder keins“.

Gruß vom Wiz

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