Kann man Alleinerziehenden mit Säugling wegen

… Eigenbedarf kündigen?

Hallo ihr Lieben!

Ich bin total verzweifelt: Ich bin im September schwanger in meine Wohnung zur Untermiete eingezogen. Die Hauptmieterin hat mir zugesagt, dass ich mindestens zwei Jahre hier bleiben kann. Jetzt ist meine Kleine gerade vier Monate alt und die Hauptmieterin hat mir gestern mündlich mitgeteilt, dass ich mir eine andere Wohnung suchen soll, da ihr Bruder hier einziehen soll.
Ich will natürlich nicht ausziehen, da das mit einem Säugling schwierig wird etwas zu finden und auch einen Umzug zu bewältigen. Außerdem habe ich mich auf ihre Aussage, dass ich mindestens zwei Jahre bleiben kann verlassen und auch eine Einbauküche genau für die Wohnung passend gekauft.
Jetzt sagt die Hauptmieterin, sie hätte mir schon vor dem Einzug gesagt, dass ich hier nur zwei Jahre bleiben darf, wenn ihr Bruder nicht kommt. Aber dann hätte ich damals als Schwangere nie die Wohnung genommen.
Bitte helft mir.

Danke, LG Christin

… Eigenbedarf kündigen?

Hallo ihr Lieben!

Ich bin

schreibe den text doch bitte in neutraler form, dann kann man dir im forum auch antworten…
faq1129

Hallo Christin,

gibt es einen (befristeten Unter-)Mietvertrag? Was ist darin vereinbart? M. E. kann man eine solche Vereinbarung nicht über plötzlich angemeldeten Eigenbedarf aushebeln, sondern es müsste ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag abgeschlossen werden. Und dazu kann dich keiner zwingen.

Oder seid ihr euer Mitverhältnis etwa auf Basis eines Handschlags und bloßen Vertrauens eingegangen?! In diesem Fall sähe es für dich vermutlich nicht wirklich gut aus, denn du müsstest die Aussagen, auf die du dich berufst, erst einmal beweisen können. Und schon jetzt gibt es zu den Mietbedingungen ja unterschiedliche Auffassungen.

Wenn du nicht gerade in einer Stadt mit enormer Wohnungsknappheit wohnst, sollte es m. E. kein Problem sein, auch mit einem Säugling eine neue Bleibe zu finden. Oder was ist der Grund für deine Sorge, nicht fündig zu werden? Natürlich sieht man sich erst einmal vor einem Riesenberg an Problemen; oftmals sind die im Endeffekt dann aber doch kleiner als gedacht.

Bewohnst du eigentlich lediglich ein Zimmer in dieser Wohnung oder hast du sie komplett für dich allein? Im erstgenannten Fall solltest du auch nicht vergessen, dass dir die Vermieterin - selbst wenn du rechtlich auf der sicheren Seite bist - dein Leben ganz schön schwer machen kann, wenn sie dich eigentlich raus haben möchte.

Ärgerlich ist einzig der Punkt mit der neuen Küche. Aber vielleicht kauft der Bruder sie dir ja ab?

Viele Grüße
Kirsten

gibt es einen (befristeten Unter-)Mietvertrag? Was ist darin
vereinbart? M. E. kann man eine solche Vereinbarung nicht über
plötzlich angemeldeten Eigenbedarf aushebeln, sondern es
müsste ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag abgeschlossen
werden. Und dazu kann dich keiner zwingen.

hoffentlich wird das hier bald gelöscht…

Der Untermietvertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Laut Mietvertrag richtet sich damit das Kündigungsrecht des Hauptmieters nach den gesetzlichen Vorschriften. Gibt es da eine Art Sozialklausel, die es ermöglicht, die Kündigung abzuwenden?
Die gesamte Wohnung wird von einer alleinstehenden Mutter mit Säugling bewohnt.
Der Wohnungsmarkt in der Stadt ist sehr schwierig, viele Zuzüge durch Studenten und Firmenmitarbeiter. Eine ähnliche Wohnung in der gleichen Gegend und mit ähnlichen Konditionen zu finden, wird sehr schwierig.

Vielen Dank für die Antwort!

Christin

gibt es einen (befristeten Unter-)Mietvertrag? Was ist darin
vereinbart? M. E. kann man eine solche Vereinbarung nicht über
plötzlich angemeldeten Eigenbedarf aushebeln, sondern es
müsste ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag abgeschlossen
werden. Und dazu kann dich keiner zwingen.

hoffentlich wird das hier bald gelöscht…

Sollte diese Aussage falsch sein, wäre der UP mehr damit geholfen, sie unter Angabe einer Rechtsquelle richtigzustellen. Einfach nur den Klugschxxxmodus anzuschmeißen ist relativ flach und zeugt von Stänkerwillen, hilft aber in der Sache nicht weiter.

Meine Aussage basiert übrigens auf dieser Quelle: s. Vorzeitige Vertragsaufhebung.

3 Like

Hallo Christin,

das Kind ist ja bereits auf der Welt, daher dürfte die Härtefallregel nicht mehr greifen.

Fragen müssen in den Rechtsbrettern übrigens abstrakt, hypothetisch und unpersönlich formuliert werden. Ansonsten erhält man hier i. d. R. keine Antworten en bzw. das Posting wird gelöscht.

Gruß
Kirsten

Sollte diese Aussage falsch sein,

das ist sie…
übrigens solltest auch du dir einmal die faq 1129 durchlesen…vielleicht begreifst du dann, warum außer dir sonst niemand geantwortet hat…

der UP wird deshalb gelöscht.

Sollte diese Aussage falsch sein,

das ist sie…

Und was genau ist daran falsch?