Kann man als Arbeitsloser in eine andere Stadt ziehen ?

Ich habe Bekannte die Arbeitslos sind und gerne umziehen möchten …Der Grund für diesen Umzug ist: Die Wohnung ist zu klein geworden mit 2 Kindern. Und in der anderen Umgebung wo die Familie hinziehen möchte gibt es einen viel besseren Anschluss für die Kinder.
Die Frau ist momentan noch in Mutterschutz (hat aber eine Stelle bei einem Disconter) und der Mann ist schon länger Arbeitslos.

Frage an euch:
Darf diese Familie in eine andere Stadt ziehen obwohl sie beide Hartz4 empfangen ???

wenn JA, wie sollten man es anstellen sodas die Familie Umziehen kann damit sie ein besseres Leben führen können in einer neuen Umgebung?

Guten Tag,

hier kann ich Ihnen nicht wirklich weiter helfen. Wir sind ein Umzugsunternehmen, welches Umzüge durchführen kann. Ob die Familie wie in Ihrer Situation beschrieben umziehen darf, wäre mit den deutschen Behörden zu klären. Mir fällt danun nur das Arbeitsamt ein.

Gruß
Chris

Vorab: Einem Bezieher von Alg II steht das Grundrecht auf Freizügigkeit zu, Sie dürfen also umziehen, wann immer Sie wollen - auch mit Hartz 4. Haben Sie eine schriftliche Zusage der ARGE bezüglich der Mietkostenübernahme, und ist auch die Angemessenheit schriftlich bescheinigt, so ist die ARGE an diese Zusage gebunden und muss den Umzug erlauben.
Das Amt muss bei einem nicht notwendigen Umzug allerdings keine mit dem Umzug verbundenen Kosten zahlen und es muss nur die bisher zu zahlende Miete tragen. Wer als Bezieher von Hartz 4 also ohne den Segen der ARGE umzieht, muss die Wechselkosten möglicherweise selbst tragen: Umzugskosten, Kosten für die Renovierung, Kaution etc. Letztendlich sollte der Umzug in diesem Fall für die ARGE kostenneutral sein - es werden max. die vorherigen Kosten der Unterkunft, keine Umzugskostenbeilhilfe und auch kein Darlehen für Kaution gewährt.
Hartz-4-Empfängern steht es natürlich frei, den Umzug und alle damit verbundenen Kosten selber zu tragen. Dann allerdings stellt sich dem Amt die Frage, wieso Sie sich einen Umzug leisten können. Hier sollte man also Vorsicht walten lassen!

Vor Umzug, Kündigung der alten Wohnung und Unterzeichnung des neuen Mietvertrages sollten Sie immer mit dem Amt geklärt haben, ob in der neuen Wohnung auch alle Kosten übernommen werden! Wechseln Sie beispielsweise die Stadt, so erkundigen Sie sich vorab über die dort geltenden genehmigten Miethöhen. Zuständig in Bezug auf Anfragen ist allerdings immer die für Sie aktuell zuständige ARGE in Ihrer Stadt.
Hartz-4-Umzug: was braucht die ARGE?

Optimal ist folgende Reihenfolge, wenn das Amt den Umzug tragen soll :

  1. die alte ARGE muss der Notwendigkeit des Umzugs zustimmen
  2. die neue ARGE sollte bestenfalls Angemessenheit der neuen Wohnung VOR Unterzeichnung des Mietvertrags anerkennen, wenn das nicht möglich ist, sollte die Wohnung wenigstens den Angemessenheitskriterien der neuen ARGE entsprechen
  3. die alte ARGE muss sich zu Umzugskosten und allen damit verbundenen Aufwendungen äußern
  4. die neue ARGE muss sich zur evtl. anfallenden Mietkaution äußern. Hier gibt es mittlerweile auch die Möglichkeit, einen Kautionsschutzbrief bei der R+V Versicherung zu beantragen, so dass die Mietkaution gespart werden kann.

Rechnen Sie damit, dass die ARGE mehrere Kostenvoranschläge für den Umzug voraussetzt - holen Sie also rechtzeitig mehrere Umzugsangebote von Firmen ein. Sollte das Amt die Spedition nicht zahlen, werden Sie zumindest mehrere Angebote für das Umzugsauto vorlegen können.

Hoffe, das hilft ein bissl weiter!

Ja, die Familie darf auf jeden Fall umziehen, das ist sogar eines der Grundrecht im Grundgesetz.

Eine Wohnung zu finden sollte auch kein Problem sein. Im Gegenteil, außnahmsweise kann die Arbeitslosigkeit sogar von Vorteil sein. Ich habe erst letzten Monat für mich selbst eine Wohnung gesucht, und bei den günstigsten, besten Wohnungen meistens eine Abfuhr bekommen, weil die nämlich nur an Arbeitslose mit einem Wohnberechtigungsschein vergeben werden. Das waren übrigens auf keinen Fall Problemviertel, viele der Wohnungen waren sehr schön, renoviert und mit hübschen Balkonen.
Diesen Wohnberechtigungsschein bekommt man bei der Stadt.

Gute Adressen für geförderte Wohnungen sind die Wohnbaugesellschaften der jeweiligen Stadt.
Freunde von mir (zweimal arbeitslos, ein Kind) sind übrigens selbst gerade in eine andere Stadt umgezogen, trotz Harz 4. Sie bekamen sogar die Kaution vom Amt geliehen.
Allerdings kann ich da auch Erfahrung noch dazusagen: Sie mussten etwa einen Monat warten, bis die neue zuständige Hartz-4 Stelle die Anträge erneut bewilligt hat und hatten deswegen einen finanziellen Engpass. (die liebe Bürokratie)… Es wäre also sehr hilfreich, wenn deine Bekannten in etwa das Geld für einen Monat ansparen könnten um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Ich hoffe ich konnte helfen, bei weiteren Fragen immer gerne!

Kleiner Nachtrag:
Die Arge muss dennoch informiert werden. Dazu muss man dort einen Antrag stellen. Wie gesagt, der darf eingentlich nicht verweigert werden, vor allem wenn man in der neuen Stadt bessere Chancen sieht.

Einen wunderschönen guten Taaaag,
ich habe auch mal kurze Zeit (zum Glück nur) Hartz4 bezogen & bin auch in eine andere Stadt gezogen. Nur weil man Hartz4 bekommt ist man ja nicht gleich Eigentum der „Arge“ oder ähnliches.

Ich würde vorschlagen, dass die sich bei dieser Arge abmelden & in der neuen Stadt jetzt schon anmelden, also in der Arge/für Hartz4, damit das übergangslos gezahlt wird. Glaube eine Arge, die die die Familie gehen lassen wird, wird sich dazu auch freuen einen Hartz4 Empfänger in der Region weniger zu haben …

Und mit einem Berater den sie in der jetzigen Arge mögen zusammen setzen um zu besprechen wie das Ganze am besten reibungslos abläuft & an wen sie sich hauptsächlich zu wenden haben.

WICHTIG wichtig ist natürlich der Grund. Was immer „gut kommt“ ist eine Art Bescheinigung/Attest, von einem Arzt, (Hausarzt reicht denke ich), dass es für die soziale Struktur der Eltern und oder Kinder, sowie für die seelische Gesundheit wichtig ist diesen Umzug vorzunehmen. Würde aber auch für den Anfang reichen das selbst als überaus wichtigen Grund anzuführen. Wenn die Kinder glücklich sind/einen besseren Start ins Leben bekommen, wirkt sich das ja auch auf die Eltern aus, deren Kraft dort einen neuen Job zu finden, usw.

Viel Power für die Sache! Und alles Gute!
Nele

www.nele-flaccus.de
sieht hin, wenn andere wegsehen

Ja, natürlich - sprechen sie doch mal mit der Jobvermittlung und nennen denen die Gründe. Wenn der Arbeitsmarkt dort besser ist, zahlen die auch den Umzug, wenn ein Job in aussicht ist

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sorry, aber das ist nicht so mein bereich. deine bekannten sollen beim amt nachfragen!

gruß a.

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Hallo Rupper,

ich würde empfehlen vor dem Umzug einen neuen Job zu suchen, denn dann werden die Umzugskosten normalerweise vom Arbeitsamt getragen. Wenn der Grund nur die Wohnungsgröße ist, dann wird das Arbeitsamt das sehr genau prüfen und ggf. einen Zuschuß bewilligen.

In beiden Fällen auf alle Fälle erst mit dem Arbeitsamt klären, ob die Kosten übernommen werden, bevor etwas in die Wege geleitet wird, manchmal werden auch nur die Kosten für einen Miet-LKW erstattet. Es werden üblicherweise 2-3 Kostenvoranschläge für den Umzug gefordert. Gerne kann ich diese dann unentgeltlich für Deine Bekannten einholen.

Viele Grüße
Johannes

[email protected]

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Hallo,
So etwas war früher möglich… Ob es jetzt noch so ist, kann ich nicht beurteilen. In jedem Fall muss die Familie bei der zuständigen Hartz4 - Stelle vorsprechen. Wenn diese einen Umzug genehmigen, erstellen diese eine Kostenübernahme, mit welcher dann eine Umzugsfirma beauftragt werden kann.
Ich hoffe ich konnte zumindest etwas helfen.
Gruss, Jeffrey