Ich habe eine Frage,
wenn man eine GbR gegründet hat, unter der Dienstleistungen verkauft werden, man also lediglich einen Gewerbeschein besitzt, ist es erlaubt, eigenes Hosting anzubieten? Zählt das schon zu „verkaufen“?
Ich bin über die White-Labeling Angebote mancher Hoster gestoßen. Dort bieten diese an, ihre Produkte einem zur verfügung zustellen, die man dann unter eigenen Namen verkaufen darf. Man hat die Supportpflicht und schließt auch einen Vertrag mit dem Kunden.
Also ist es möglich, mit einem einfachen Dienstleistungsgewerbe solch Hosting anzubieten? Oder muss man dafür Mitglied bei IHK sein?
Hallo ( Grußformel)
wenn man eine GbR gegründet hat,…
Also ist es möglich, mit einem einfachen
Dienstleistungsgewerbe solch Hosting anzubieten? Oder muss man
dafür Mitglied bei IHK sein?
So allgemein wie Deine Frage gestellt ist: JEDER der ein Gewerbe betreibt wird Mitglied der IHK.
Das nennt sich in Deutschland Pflichtmitgliedschaft.
Du kannst auch Verweigerer werden, aber letztenendes, wenn der „Gerichtsvollzieher“ die Beiträge eintreibt, wirst Du feststellen dass die ganze Verweigerung nichts nützt.
Ob der Verkauf von Waren mit Deinem Gewerbe soweit korrespondiert wissen wir nicht. Aber eine Erweiterung des Geschäftsfeldes kann Dir keiner verbieten, solange Du nicht gegen geltendes Recht verstößt(Zulassungspflichtige Tätigkeiten).
Bitte geren
Rumburak ( Abschiedsformel)