EILT!!! Kann man als GF (Privatperson) einer Firma (Beklagte) vor einer Urteilsverkündung in einem laufenden Verfahren mit dem Richter am Landgericht in irgendeiner Weise Kontakt aufnehmen ?
Können kann man schon allerdings wird der Richter das ablehnen. ramses90
Hallo,
Natürlich zur Freude des Klägers bzw. seines RA.
Der Richter wird das nicht nur ablehnen sondern auch einen enstprechenden Vermerk in der Prozeßakte anbringen, den natürlich der Kläger auch erhält.
Telefon in die Hand nehmen und anrufen. Allerdings steht es nicht zu erwarten, dass außerhalb des Prozesses vorgebrachte Einwendungen irgendeine Beachtung finden. Es ist Zivilrecht!