Kann man als Kläger Reisekosten abrechnen?

Guten Tag, eine Frage zu §91 ZPO: Kann man als Kläger in einem Rechtstreit, den man gewonnen hat, seine Reisekosten abrechnen? Zwischen Wohnort und Gericht liegen 750km und es musste zweimal angereist werden, da das persönliche Erscheinen angeordnet war. Im Urteil ist festgelegt, dass Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten besteht. Gehören die Reisekosten des Klägers nun auch dazu? Oder können nur Zeugen Reisekosten geltend machen?

Oder können nur Zeugen
Reisekosten geltend machen?

Ja. Der Aufwand für die Wahrnehmung eigener Rechtsangelegenheiten ist nicht erstattungsfähig.

Gruß
smalbop

Hallo,

das wäre aber schlimm, wenn’s so wäre.

Jedenfalls dann, wenn das persönliche Erscheinen angeordnet worden ist, dürfte bei den Gerichten Einigkeit herrschen, dass die Reisekosten selbstverständlich unter § 91 ZPO fallen. Probleme könnte es nur geben, wenn das persönliche Erscheinen offensichtlich unnötig wäre, wie zB bei Verkündungsterminen.

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