Kann man als Miteigentümer eines Wohnhauses auch einen 400€ Job als Hausmeister und Putzfrau übernehmen?

Liebe Wissende,
Wenn man z.B. eine Wohnung in einem 6 Parteienhaus kaufen wollte und dann gleichzeitig als Putzfrau und Hausmeisterin eingestellt würde - für das ganze Objekt - auf 400€ Basis, ginge das?
Der Hintergedanke dabei wäre, die Tätigkeit steuerlich geltend zu machen?!?
Vielen Dank im Voraus
Beste Grüße

Rax

Servus,

das ginge, wenn man die Eigentümergemeinschaft als Körperschaft mit eigener Rechtsperson organisierte - mit sich selbst kann man kein Arbeitsverhältnis eingehen. Der dafür notwendige Aufwand ist ein Zigfaches von den paar Cent ESt, die dadurch weniger würden. Wäre aber nicht das erste vollkommen unrentable „Steuersparmodell“, mit dem eine Menge Geld in den Sand gesetzt wird, Hauptsache die ESt wird weniger.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ergänzend zu Aprilfischs Anmerkungen: das ist eine saublöde Idee. Erstens ist die Qualität und Quantität der Reinigungen des Gemeinschaftseigentums in praktisch jeder Eigentümergemeinschaft ein Streitthema. Es ist nie allen sauber genug - ganz gleich, ob objektiv das an der Reinigung oder an der Verschmutzung liegt. Am Ende wird der Reinigung die Schuld zugeschoben, auch wenn täglich 250 Leute mit Hund, Fahrrad und Kinderwagen durch das Treppenhaus schlurfen. Als Eigentümer will man ganz gewiß nicht Gegenstand dieser Diskussionen sein.

Zweitens sollte die Eigentümergemeinschaft tunlichst davon Abstand nehmen, als Arbeitgeber aufzutreten. Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Haftung für unterlassene Reinigung oder Schneeräumung, Bereitstellung von Arbeitsmaterialien, Versicherungen - von diesen Dingen sollte man sich als ET-Gemeinschaft fernhalten und stattdessen jemanden beauftragen, der gewerbsmäßig derartige Dienstleistungen erbringt.

Gruß
C.

Insbesondere, wenn man die Verzinsung betrachtet. Der Steuerprüfer deckt die Vorgänge mit drei bis fünf Jahren Verzögerung auf, da entsteht schon ein nicht unerheblicher Zinsschaden, bei 6 % p.a.

Falls es sich um etwas höhere Beträge handelt (dafür reicht im Zweifel ein Steuervorteil im niedrigen vierstelligen Bereich, je nach Lust und Laune des Betriebsprüfers), wird der Vorgang auch gerne an die Steuerstrafstelle abgegeben, dann kommt regelmäßig ein entsprechender Strafbefehl dazu, der die Portokasse noch zusätzlich belastet.

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