Kann man als Privatperson eine Rechnung schreiben?

Wenn jemand über einen kurzen Zeitraum hinweg gelegentlich und unregelmäßig das Kind einer Bekannten betreut, kann er ihr darüber eine Rechnung austellen?

Was müsste diese beinhalten? (Gibt es eine Form ohne Mehrwertsteuer etc., also nur Angabe des Nettolohns/„Honorars“?)
Wie wäre dieses einmalige Einkommen steuerlich anzugeben?

Vielen Dank im Voraus für alle hilfreichen Antworten.

eine art rechnung, ja!

eher eine quittung!

bitte keine USt (mehrwertsteuer!) ausweisen, da diese sonst auch abzuführen ist.

wenn es sich bei dieser tätigkeit tatsächlich um einen gelegentliche sache handelt (wieviel € werden damit erzielt?!)…

Vielen Dank für diese Hinweise!
Es wären vermutlich einmalig zwischen 150 und 200 Euro.

wenn es wirklich im jahr dabei bleibt–> alles klar!

Das klingt ja überraschend unkompliziert.
Wird das ganze dann trotzdem als „Rechnung“ betitelt oder besser als Quittung? Welche Angaben müssen enthalten sein (Steuernummer o.ä.)?
Und sicherlich muss dieses Einkommen dann in der Steuererklärung auftauchen?