Kann man alte Betriebskosten plötzlich umlegen

Hallo,
seit Jahren haben wir in der Nebenkostenabrechnung nur Gas, Wasser, Abwasser u. Kabelanscnhluss verrechnet. Nun würden wir auch gerne sämtliche Versicherungen, Grundsteuer, Brandschutz, Wartung von Heizungsanlage u. Gaskessel umlegen. Ist das bei einem bestehenden Mietverhältnis überhaupt möglich oder dürfen wir weiterhin nur die zuvor abgerechneten Nebenkosten verlangen (Gewohnheitsrecht)?

Dankeschön!

Soweit ich weiss, muessen Nebenkosten bis zu 6 Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres weiterbelastet werden, also sprich normalerweise bis Ende Juni.

Ich habe auch eine ganze Weile die Grundsteuer nicht weiterbelastet und das vor ein paar Abrechnungen mit einbezogen. Es hat sich niemand beschwert, aber das ist natuerlich keine rechtlich sichere Antwort.

Der Vertrag ist so abgeschlossen, dass der Mieter die Kosten tragen muss, also wuerde ich argumentieren, dass er in den vorherigen Jahren halt Glueck gehabt hat. Sollte es eine solche geben, kann die Liegenschaftsverwaltung bestimmt weiterhelfen.

Hallo Jasmin,
bitte überprüfe die von Dir gelisteten Posten auf Umlagefähigkeit.
Meines Wissens spricht jedoch außer möglichen anderslautenden Vereinbarungen im Mietvertrag nichts dagegen weitere Posten in die aktuelle Betriebskostenabrechnung aufzunehmen.
mfg

Hallo jasmin2507,

ich hatte ein ähnliches Problem wo im Standard-Mietvertrag die von dir erst genannten Positionen verrechnet habe. Nachdem mein Mieter auszog war, habe ich bei meinem neuen Mieter als gesonderte Nebenkosten die Steuer und die Brandschutzversicherung miteingebunden was er auch akzeptiert hat. Generell zählt was im Mietvertrag steht und das sind die so genannten Standards, wenn man mehr Nebenkosten auf dem Mieter umlegen möchte, muß man diese im Vertrag fixieren. Nachträglich wird man eher schwer, eigentlich gar nicht, an zusätzliche Zahlungen kommen die im Mietvertrag nicht eingebunden sind. Ich hoffe ein bisserl geholfen zu haben und wünsche eine gute Zeit.

Grüße

Jürgen

Hallo Jasmin,
umlegen kannst nur das was im Mietvertrag festgeschrieben ist.Und nur noch für das Jahr 2009 alles andere ist verjährt. Sollte im Vertrag nur eine Nebenkostenvorauszahlung vermerkt sein, dann kannst Du
die tatsächlichen Kosten, die der Gesetzgeber erlaubt, umlegen. Ansonsten versuchen einen neuen Vertrag auszuhandeln und den neuen Vertrag in einem Büro des Haus und Grundbesitzervereins holen, der ist 100 %ig.
Vor Gericht hast Du kaum eine Chance, wenn der Vertrag eindeutig nur die von Dir genannten NK enthält.
Ansonsten bleibt noch die Kündigung und bei der nächsten Vermietung alles richtig machen.
Mein Tipp: Am Besten ist der gütliche Weg, vielleicht kann man mit den Mietern reden oder versuchen über eine Mieterhöhung etwas wieder reinzuholen.
Viel Glück :Zwergentöter

Weiss nicht ob die Antwort abgesendet wurde, deshalb sende ich diese nochmals:

Hallo jasmin2507,

ich hatte ein ähnliches Problem, wo im Standard-Mietvertrag die von dir erst genannten Positionen verrechnet habe. Nachdem mein Mieter auszog,habe ich bei meinem neuen Mieter als gesonderte Nebenkosten die Steuer und die Brandschutzversicherung miteingebunden was er auch akzeptiert hat. Generell zählt was im Mietvertrag steht und das sind die so genannten Standards, wenn man mehr Nebenkosten auf dem Mieter umlegen möchte, muß man diese im Vertrag fixieren. Nachträglich wird man eher schwer, eigentlich gar nicht, an zusätzliche Zahlungen kommen die im Mietvertrag nicht eingebunden sind. Ich hoffe ein bisserl geholfen zu haben und wünsche eine gute Zeit.

Grüße

Jürgen

Hallo,
seit Jahren haben wir in der Nebenkostenabrechnung nur

Gas,

Wasser, Abwasser u. Kabelanscnhluss verrechnet. Nun

würden wir

auch gerne sämtliche Versicherungen, Grundsteuer,

Brandschutz,

Wartung von Heizungsanlage u. Gaskessel umlegen. Ist

das bei

einem bestehenden Mietverhältnis überhaupt möglich

oder dürfen

wir weiterhin nur die zuvor abgerechneten Nebenkosten
verlangen (Gewohnheitsrecht)?

Dankeschön!

hallo ,
grundsätzlich ist das nicht so einfach !
versicherungen , können anteilig umgelegt ! bei
wartungsarbeiten ist der vermieter in der pflicht !
grundsätzlich würde ich aber die versicherungen als
vermieter zahlen , damit keine probleme entstehen ! nur
mal angenommen der mieter zahlt nicht richtig , die
versicherung tritt nicht ein im schadensfall , dnn ist
der vermieter doch der gelackmeierte !
ich würde anstatt , versicherungen einzurechnen , die
miete um zum beispiel 5 % anheben und somit die kosten
decken , aber sinnvoll ist es mit dem mieter zu reden !
schliesslich gehts ja da drum die bude abzusichern und
nicht darum den mieter zu vergraulen ! ich würde zum
mieter gehen und sagen , du pass mal auf die ganzen
kosten steigen immer , ich muss leider die miete , wie
gesagt geringfügig vielleicht um 5 % anheben !
sämtlich angaben sind ohne gewähr ,sprich ich habe
keine ahnung was das gesetzt sagt ! aber es muss ja
nicht immer mit anwalt etc gearbeitet werden !

gruss

Hallo,
ich bin keine Fachfrau.
Allerdings gehört das in die Nebenkostenabrechnung einfach mit rein.
Machen sie dem Mieter klar, dass sie das nicht wussten und ab sofort dies in die Abrechnung mit reinnehmen.
Steht das auch im Mietvertrag drin? Vielleicht können sie sich auch beim Mieterschutzbund informieren, den gibt es in jeder Stadt.
Schöne Grüße

Du kannst jederzeit (innerhalb eines Jahres) die gesetzlich vorgeschriebenen Nebenkosten geltend machen.