Hallo,
seit Jahren haben wir in der Nebenkostenabrechnung nur Gas, Wasser, Abwasser u. Kabelanscnhluss verrechnet. Nun würden wir auch gerne sämtliche Versicherungen, Grundsteuer, Brandschutz, Wartung von Heizungsanlage u. Gaskessel umlegen. Ist das bei einem bestehenden Mietverhältnis überhaupt möglich oder dürfen wir weiterhin nur die zuvor abgerechneten Nebenkosten verlangen?
Dankeschön!
Hallo 
bei Mietverhältnissen ist es so das der Vermieter nur bestimmte Nebenkosten an den Mieter abtreten darf und das nur zu einem bestimmten Teil aber was und wieviel genau kann ich dir nicht sagen. Genau diese Nebenkosten kann der Mieter dann auch steuerlich absetzen. Welche Nebenkosten er dir abrechnet müßte der Vermieter dir eigentlich jährlich vorlegen. Bei von vergangenen Jahren abgegebene Einkommensteuererklärungen kann man diese Nebenkosten aber nicht mehr geltend machen.
Greetz
Petra
Hallo nochmal…
Also deine Frage wäre im Vermieterrecht besser aufgehoben gewesen. Somit bin ich eigentlich die falsche ansprechpartnerin denn im Vermieterrecht kenne ich mich so gut wie gar nicht aus 
Greetz
Petra
Wenn es im Mietvetrag steht ja und zwar alle drei genannten Versicherungen und Wartungen. Hausratsversicherung geht z.B. nicht.