Kann man Anzeige bei der Polizei zurücknehmen?

Angenommen man macht eine Anzeige wegen Körperverletzung was auch stimmen würde und würde im Rahmen der Aussage auch noch dinge erzählen die stimmen aber nicht angezeigt werden sollen, die Polizei zeigt diese dinge dann aber an kann man die Anzeige zurück nehmen?

Angenommen man macht eine Anzeige wegen Körperverletzung was
auch stimmen würde und würde im Rahmen der Aussage auch noch
dinge erzählen die stimmen aber nicht angezeigt werden sollen,

die Polizei zeigt diese dinge dann aber an

Das lässt vermuten, dass es sich nicht um ein Antrags-, sondern um ein Offizialdelikt handelt.

In diesem Fall kann man als Betroffener die Anzeige nicht zurückziehen.

Gruß
Kreszenz

Hallo,

In diesem Fall kann man als Betroffener die Anzeige nicht zurückziehen.

wobei es bei einem Offizialdelikt unwesentlich ist, was der Anzeigerstatter will. Er kann zurücknehmen oder anzeigen…am Lauf des Strafverfahrens ändert das nichts. Der Wille des Anzeigenden hat für ein Strafverfahren kaum eine Bedeutung, er hat in dem Verfahren lediglich die Funktion eines Zeugen und muss ggf. das versehentlich Gesagte vor dem StA oder Richter als Aussage erneut wiedergeben (soweit man kein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht geltende macht).

Gruss

Iru

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Hallo,

Das lässt vermuten, dass es sich nicht um ein Antrags-,
sondern um ein Offizialdelikt handelt.

In diesem Fall kann man als Betroffener die Anzeige nicht
zurückziehen.

Sorry, hier geraten einige Begrifflichkeiten durcheinander. Die Strafanzeige ist leidglich die Mitteilung, dass man Kennntis über einen Sachverhalt hat, der strafrechtsrelevant sein könnte.
Der Strafantrag, der hier gemeint sein könnte, bekundet das Verlangen danach, dass jemand wegen einer Straftat verfolgt wird. Dieser kann daher selbstverständlich zurückgenommen werden, denn hiermit wird nämlich lediglich der Fortfall des Interesses an einer Strafverfolgung bekundet. Folge wäre in diesem Fall lediglich, dass der Betroffene auch keine weiteren Forderungen mehr geltend machen kann.

Hinsichtlich der weiteren Verfolgung der Tat entfaltet die Rücknahme nur Relevanz, wenn es sich bei der Tat um ein absolutes Antragsdelikt handelt, bei welchen der Antrag die Prozessvoraussetzung ist. Bei relativen Antragsdelikten oder Offizialdelikten wird die Tat von Amts wegen weiter verfolgt, woran dann auch die Rücknahme nichts ändert.

MFG Cleaner

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