Kann man auf das Geld bestehen?

Hallo,
hatte die Tage folgenden Artikel gepostet:

Hallo,

jemand hat mein Handy kapuut gemacht, seine Haftflicht hat mir nun ein neues Handy zugeschickt, obwohl ich im Fragebogen angekreutzt hatte, das ich kein Ersatz, bzw. Austauschhandy möchte. Ist dies von der Versicherung ok? Oder kann ich auf eine finanzielle Abfindung bestehen?
Ausserdem wollte die Versicherung alle Originale: Kaufbeleg, Mobilfunkvertrag, letzte Handyrechnung. Habe nichts wiederbekommen…

Nun nochmals meine Frage:

Kann ich nicht auf eine Auszahlung bestehen?
Das Ersatzhandy, was die mir geschickt haben hat nur 12 Wochen Garantie, auf mein altes hatte ich noch 1 1/2 Jahre!!
Hatte auch nein angekreutz bei der Frage ob ich ein neues Handy haben möchte… Hatte angekreutzt, dass ich Geld möchte!

Auch Hallo,

also, im § 249 BGB heißt es „Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre…“
Das heißt, Du darfst durch den Schadenersatz nicht schlechter gestellt werden…(was man zB hier annehmen könnte durch die kurze Gewährleistungszeit des Ersatzhandys).

Der § 251 BGB sagt klar und deutlich: „Soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist, hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen.“

Ich denke, Du hast eindeutig Recht auf Ersatz des Schadens in Geld.

Gruß von Fennchurch