Kann man auf ehegattenunterhalt im trennungsjahr

benötige hintergrundinformatin im rahmen einer mediation. das paar ist der meinung, dass keiner auf den Ehegattenunterhalt während des trennugsjahres verzichten darf, ähnlich dem unterhalt für ein kind.
habe auf beratung beim RA verwiesen, möchte für mich aber klarheit haben.

keine ahnung!! sorry

benötige hintergrundinformatin im rahmen einer mediation. das
paar ist der meinung, dass keiner auf den Ehegattenunterhalt
während des trennugsjahres verzichten darf, ähnlich dem
unterhalt für ein kind.

habe auf beratung beim RA verwiesen, möchte für mich aber
klarheit haben.

Hallo Remmos, mir ist dazu Folgendes bekannt:
Im Trennungsjahr muss Trennungsunterhalt gezahlt werden, nicht zu verwechseln mit dem nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung.

Verpflichtend ist beides, unter drei Voraussetzungen:

  1. die Ehe besteht noch
  2. die beiden wohnen nicht mehr zusammen in einer häuslichen Gemeinschaft
  3. die Leistungsfähigkeit muss gegeben sein.

Auf den nachehelichen Unterhalt kann verzichtet werden, wenn beide sich auf eine andere Regelung einigen können (einvernehmliche Scheidung). Voraussetzungen für eine einvernehmliche (bzw. einverständliche oder unstrittige) Scheidung kanns Du hier nachlesen: http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-onli…