guten Tag,
ich versuche die Angelegenheiten der verstorbenen Schwiegereltern zu regeln.
Bei Sichtung der Unterlagen sind einzelne Blätter zu Grundbucheintragungen aufgetaucht und ich vermute, dass zu Grundstücken Unterlagen verschwunden sind. Die Schwiegermutter war dement.
Besteht beim Amtsgericht auch die Möglichkeit mit Namen und Wohnort nach evtl. vorhandenen Grundstücken zu suchen??
Herzlichen Dank für eine Information
Hallo,
ich versuche die Angelegenheiten der verstorbenen
Schwiegereltern zu regeln.
Bei Sichtung der Unterlagen sind einzelne Blätter zu
Grundbucheintragungen aufgetaucht und ich vermute, dass zu
Grundstücken Unterlagen verschwunden sind. Die Schwiegermutter
war dement.
Besteht beim Amtsgericht auch die Möglichkeit mit Namen und
Wohnort nach evtl. vorhandenen Grundstücken zu suchen??
Herzlichen Dank für eine Information
die Antwort ist ja, mit entsprechender Vollmacht der Erben und berechtigtem Interesse gibt das Grundbuchamt Auskunft.
Gruß
BHShuber
die Antwort ist ja, mit entsprechender Vollmacht der Erben und
berechtigtem Interesse gibt das Grundbuchamt Auskunft.
Oder „oder“?
http://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__12.html
Hi, evtl. wäre ein Besuch beim Katasteramt hilfreich.
Hier mal ein Link zum Verwaltungsservice Bayern:
https://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/l…
Da wird genau beschrieben was ein Katasterauszug oder Liegenschaftsbuch beinhaltet.
MfG ramses90
Hallo
Ich würde zuerst einmal bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung > Grundsteuerstelle ansetzen. Da für jedes bebaute oder unbebaute Grundstück vom Eigentümer Grundsteuer zu zahlen ist, dürften dort über den Namen die entsprechenden Flurstück-Nrn. leichter zu finden sein.
Mit etwas Glück geht es auf der Gemeindeverwaltunger auch etwas persönlicher und unbürokratischer zu oder man/die Familie ist vielleicht sogar persönlich bekannt … weiss auf der Gemeinde jemand etwas von eventuellen Veränderungen=Änderung des Grundsteuerpflichtigen …
Im übrigen müssten die entsprechenden Zahlungsvorgänge auch in den Bankauszügen der Verstorbenen wiederfinden lassen.
Grüsse Rudi
Jawol, und oder
Nur „oder“. Wer ein berechtigtes Interesse nachweist, braucht keine Vollmacht.
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Hallo,
Bei Sichtung der Unterlagen sind einzelne Blätter zu
Grundbucheintragungen aufgetaucht und ich vermute, dass zu
Grundstücken Unterlagen verschwunden sind.
Was genau steht denn auf den „einzelnen Blättern“ drauf?
Je nach dem, was dort an Informationen zu finden ist, wäre anzusetzen.
Gibt es dort Grundstücksbezeichnungen, Grundbuchblattnummern, Aktenzeichen?
Wenn ja, welche?
Besteht beim Amtsgericht auch die Möglichkeit mit Namen und
Wohnort nach evtl. vorhandenen Grundstücken zu suchen??
Auf die Frage: „Hat Frau Magdalene Müller irgendwo Grundbesitz?“ könnte es ein Achselzucken geben.
Die Frage: „Ich habe hier einzelne Teile des Grundbuchs von Holzkirchen, Blatt 628, kann das ein Grundbesitz meiner Schwiegermutter sein?“ ist schon eher zielführend.
Gruß
Jörg Zabel
Hallo,
wenn Grund vorhanden ist ,zahlt man doch Grundsteuer. Vllt. sollte man mal vorhandene Kontoauszüge nach einer Abbuchung durchsehen.
LG
H.
Hallo,
die Anwort ist JA. Beim Gang zum GBA alle relevanten Personendaten mitnehmen für einen umfassende erfolgreiche Recherche (Name, Vornamen, Geburtsname und Geburtsdaten.
ml.