Person XY wurde vor ein paar Wochen geblitzt, da der Blitzer aber gegenüber von einem parkenden Fahrzeug stand und XY somit bremsen musste,hat XY 2 mal Widerspruch eingelegt. Als Person XY einen Brief bekam mit einer Vollstreckung ging sie zur Bußgeldstelle, diese wider rum sagten dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig sei. Nun die frage jetzt: kann man da noch was unternehmen???
wenn der Bußgeldbescheid wirklich rechtskräftig ist, dann muss man zahlen.
Allerdings gibt dein Sachverhalt nicht allzuviel her, du schreibst von „Widerspruch“, dann müsste eigentlich ein Richter über die Sache entschieden haben, nicht mehr die Bußgeldstelle.