Kann man bei einer Auskunftsklage (Kindesunerhalt) auch eine Rechnungslegung oder die Kontoauszüge von Nebenverdiensten eines Schuldners einklagen, wenn man Onlinebelege hat, dass ein Schuldner auf einer bekannten Internetplattform neue Sportartikel (Schuhe, Jacken, Rucksäcke) verkauft?
Man hat dort dutzende Kaufanfragen getätigt (Chat gespeichert), um dann an Bankdaten, Namen und Anschrift zu kommen. Kurz vor Abschluss hat man die Kaufaktion dann abgebrochen.
Es kam dabei heraus, dass der Schuldner ein Konto eines Verwandten zur Abwicklung der Bezahlung mit einer Vollmacht nutzt. Dabei hat der Schuldner ein P-Konto, welches er bzgl. Lohnpfändung nutzt und bei der Vermögensauskunft angegeben hat.
Da der Schuldner auf eine Auskunftsanfrage außergerichtlich nicht reagiert und hohe offene Unterhaltsbeträge hat, wird nun der nächste Schritt der Auskunftsklage geplant. Würde man dann neben normalen Lohneinkünften auch die angesprochenen Nachweise einklagen können? Vollstreckbarer Unterhaltstitel liegt vor.
Für hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar.
Danke und LG Yugoo