Kann man bei Krankheit Überstunden abbauen müssen

Hallo!
Ich arbeite in einem Altenheim. Eine Kolegin von mir war jetzt mehrere Wochen krank. Allerdings nicht länger als 6 Wochen. Sie hat auch immer eine Krankmeldung abgegeben. Für den nächsten Dienstplan war klar, dass sie die ersten 2 bis 3 Wochen nicht arbeiten kann. Deshalb wurde sie im Dienstplan für diese Zeit nicht berücksichtigt. Da ja klar war, dass sie nicht arbeitet, wurden nur wir Kollegen für diesen Zeitraum eingeteilt. Die Zeit danach war sie wieder eingeteilt und hat auch gearbeitet. Die gearbeiteten Stunden wurden ihr ganz normal angerechnet. Doch die übrigen Stunden, die ihr zu ihren Monats-Soll-Stunden gefehlt haben, wurden von den Überstunden abgezogen, obwohl sie krank gemeldet war. Mit der Begründung, sie war ja nicht eingeteilt. Man kann doch nicht Überstunden abbauen müssen, wenn man krank ist?!

salü

sorry ke ahnig

lg

marlen

Hallo!

Ich arbeite in einem Altenheim. Eine Kolegin von mir war jetzt
mehrere Wochen krank. Allerdings nicht länger als 6 Wochen.
Sie hat auch immer eine Krankmeldung abgegeben. Für den
nächsten Dienstplan war klar, dass sie die ersten 2 bis 3
Wochen nicht arbeiten kann. Deshalb wurde sie im Dienstplan
für diese Zeit nicht berücksichtigt. Da ja klar war, dass sie
nicht arbeitet, wurden nur wir Kollegen für diesen Zeitraum
eingeteilt. Die Zeit danach war sie wieder eingeteilt und hat
auch gearbeitet. Die gearbeiteten Stunden wurden ihr ganz
normal angerechnet. Doch die übrigen Stunden, die ihr zu ihren
Monats-Soll-Stunden gefehlt haben, wurden von den Überstunden
abgezogen, obwohl sie krank gemeldet war. Mit der Begründung,
sie war ja nicht eingeteilt. Man kann doch nicht Überstunden
abbauen müssen, wenn man krank ist?!

Hallo!

Was für ein Quatsch! Hilfe! Sie soll sich das in gar keinem Fall gefallen lassen!!!
Das ist ja eine super tolle Art, jemandem seine Überstunden weder aus zu zahlen noch abbummeln zu lassen. Ihr habt da einen Arbeitgeber, der mit allen Wassern gewaschen zu sein scheint. Wenn ich krank bin, bin ich krank( mit Nachweis naürlich), dann werde ich im Dienstplan als krank geführt und NATÜRLICH nicht eingeteilt, aber das Gehalt läuft ganz normal weiter( ohne Zuschläge und vom Arbeitgeber). Das ist blöd für den AG, weil er für einen AN zahlt, von dem er nichts hat. Erst nach Ablauf der 6 Wochen tritt die Krankenkasse ein. Aber das ist hier ja nicht der Fall. Personal, das öfter mal und unterhalb der 6 Wochen krank ist, hat einen schweren Stand bzw. wird nicht gern vom AG gesehen. Da gibt es dann Versuche, den AN los zu werden… Aber davon gehen wir erst mal nicht aus!Überstunden und Krankheitstage stehen in keinem Zusammenhang, in beiden Fällen „kostet“ es den AG Geld und nur in einem Fall hat er dafür auch eine Leistung gehabt. Deine Kollegin sollte sich einen Rechtsbeistand( Betriebsrat, Rechtsanwalt) holen!!! Das, was da abläuft, ist definitiv nicht rechtens!!! Nur kann ich hier nicht mit Paragraphen dienen, weil ich kein RA bin!
Aber freundlich und bestimmt und im Beisein von Zeugen ihr Recht einfordern!
Ich wünsche Dir und ihr viel Mut dazu-- so etwas sollte nicht Schule machen!!!–und vor allem Erfolg!!!
Martina.

Liebe Anna Kathrina,
das selbe Problem, hatten auch schon mehrere Kolleginnen von mir. Sie hatten Plus- Std.,nach der Krankheit waren sie im minus.( konnten da nix machen, weil der Dienstplan-Schreiber sich raus geredet hat) Wir hatten dann eine Fusion und seit Januar 2010 haben wir ein Dienstplanprgramm, dass über Pc läuft.(ich hoffe es wird besser).
Aber soweit ich weiß, muss der, den den Dienstplan erstellt, die Soll- Std. des Erkrankten erfüllen, so dass er nicht benachteiligt wird. Z. B. sind im Monat 160 Std zu erleisten, so muss der Dienst mindestens 135 für den Erkrankten betragen.
Denn als Arbeitnehmer, ist es zulässig 25 Std mehr oder weniger zu arbeiten (lt. Gewerkschaft bzw. öffentl. Dienst), private Einrichtungen, weiß ich es nicht!
Bitte frage dich auch mal in der Gewerkschaft mal nach.

Ich hoffe ich konnte dir a bissl helfen.
Lg Petra

Hallo zurück,

hm, da läuft aber was ziemlich schräg. Wenn ihr einen Personalrat/Betriebsrat/Mitarbeitervertretung habt, dann rate ich euch dringend diesen aufzusuchen. Aus dem Bauchgefühl heraus läuft da ein vermutlich nicht direkt nachweisbares/möglicherweise nicht großartig anzukreidendes krummes Ding. Kann man so machen, muss man aber nicht. Diente wohl dem Ü-Std.-Abbau der Kollegin/des Dienstplanes!?
MfG

Hallo!

Ich arbeite in einem Altenheim. Eine Kolegin von mir war jetzt
mehrere Wochen krank. Allerdings nicht länger als 6 Wochen.
Sie hat auch immer eine Krankmeldung abgegeben. Für den
nächsten Dienstplan war klar, dass sie die ersten 2 bis 3
Wochen nicht arbeiten kann. Deshalb wurde sie im Dienstplan
für diese Zeit nicht berücksichtigt. Da ja klar war, dass sie
nicht arbeitet, wurden nur wir Kollegen für diesen Zeitraum
eingeteilt. Die Zeit danach war sie wieder eingeteilt und hat
auch gearbeitet. Die gearbeiteten Stunden wurden ihr ganz
normal angerechnet. Doch die übrigen Stunden, die ihr zu ihren
Monats-Soll-Stunden gefehlt haben, wurden von den Überstunden
abgezogen, obwohl sie krank gemeldet war. Mit der Begründung,
sie war ja nicht eingeteilt. Man kann doch nicht Überstunden
abbauen müssen, wenn man krank ist?!