Kann man Courtage wegen falschen Angaben zurück verlangen?

Wir haben ein Haus gemietet, welches von einem Makler angeboten wurde. Der Kontakt bestand fast ausschließlich nur über den Makler, der den Vermieter erst preisgegeben hat, als wir zugesagt hatten. da es sich um einen Neubau handelt, sagte der Makler uns Mitspracherecht in Bezug auf Bodenbelege, Küche und Wandfarben zu. Ebenso wurde uns erzählt, dass Grundstück bekomme einen Zaun. Auch bei den Nebenkosten wurden Falschangaben gemacht, z.B. stand im Exposè, dass in den Nebenkosten die Heizkosten enthalten sind, was sich dann bei Vertragsunterzeichnung nicht mehr der Fall war. ebenso stellt sich jetzt heraus, nachdem wir Kontakt mit dem Vermieter haben, dass wir kein Mitspracherecht haben, da alle Fliesen, die Küche, Farben ect. schon gekauft sind. Leider entspricht das so garnicht meinem Geschmack…da die Miete nun nicht gerade preiswert ist und wir dann auch noch 3600€ Courtagè an den Makler gezahlt haben, ist die Frage, ob man einen Teil wegen Falschangaben zurück verlangen sollte?

Vielen dank schonmal

Hallo und guten Morgen Avalon74!

Nach Ihren Angaben sind Sie an einen eindeutig unseriösen Makler geraten. Suchen Sie unbedingt einen Rechtsanwalt auf, der wahrscheinlich -falls Sie es wünschen- einen
Rücktritt vom Vertrag und die Rückzahlung der Courtage erreichen kann. Zögern Sie nicht!
Viel Erfolg!
Dg39

Zurückverlangen kannste schon, nur wird der das nicht freiwillig herausgeben. Vielleicht stehen auch Ausschlußklauseln im Maklervertrag. Schadenersatz für die Herstellung des gewünschten und vereinbarten Zustandes wäre wohl denkbar, nur sollte schon abgwogen werden welche Rechtskosten das erzeugen könnte, denn es ist ja immer eine Ansichtssache und wie immer wird meist nicht nach Recht verurteilt sondern wie der Richter gerade so drauf ist.

Guten Tag Avalon 47,
bei der gestellten Frage handelt es sich um eine reine Rechtsfrage, die ich als Bausachverständiger mit Kenntnissen im Mietrecht leider nicht beantworten kann und darf.
Tut mir leid, besser einen Juristen fragen.
M f G
Henning

leider kann ich dazu nichts sagen, da ich mich mit Cortagen nicht auskenne