Kann man da Abmahnen?

Hallo,

man nehme an ein Konkurrent macht Werbung für eine bestimmte Dienstleistung und behauptet in seiner Werbung, dass er diese Dienstleistung für alle Geräte und Modelle anbietet. Bei genauerer Nachfrage aber stellt sich heraus, dass dieses Angebot nur für einen Bruchteil der Modelle und Geräte gilt. Ist das nun irreführende Werbung und eine Abmahnung wert??

Theoretisch ja, doch es kommt hier auf den Einzelfall an. Frage mal die IHK, ob die sich in diesem Fall einschalten will. Ansonsten kümmert sich noch die http://www.wettbewerbszentrale.de um solche Fälle. Selbstverständlich kann auch ein erfahrener Anwalt weiterhelfen.

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