Kann man das "bei sich tragen" eines Handys verbieten?

Die Überschrift sagt ja schon alles. In diesem Fall geht es nicht um die Benutzung eines Handys/Smartphones, sondern eben das bei sich tragen seines Handys.
Darf sowas verboten werden (also technisch macht das Gerät keine Schwierigkeiten)? Alternativ muß man das Handy zu Hause, im Auto oder im nicht abschließbaren Spint lassen.

Vielen Dank

Hallo!

Manche Arbeitgeber machen das, insbesondere in technisch sensiblen Bereichen, um zu verhindern, dass über die Kamera des Smartphones sensible Informationen abgegriffen werden. Sie erlauben dann allerdings ihren Mitarbeitern meistens, nicht „smarte“ Handys mitzuführen, also Geräte ohne Kamera.

Schöne Grüße!

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Hallole,
es gibt noch einen weiteren Grund, das Handy zu verbieten: Das ewige darauf Herumdaddeln, was viel Arbeitszeit verplempert.
Es gibt Firmen, da muss man das Handy beim Reingehen irgendwo deponieren. Oder per Betriebsvereinbarung wird die Nutzung während der Arbeitszeit untersagt … aber wie kontrollieren?

Schöne Grüße
Schrella

Brauchbare Ideen, es gibt noch die (weitere) Moeglichkeit, gar kein Mobiltelefon zu besitzen.

Hallo,

Ja klar, warum sollte sowas nicht verbietbar sein? Es gibt kein Grundrecht darauf, elektronisches Spielzeug jederzeit bei sich tragen zu dürfen.

Ja und?

Im Ernst und etwas weniger polemisch: Das private Handy hat am Arbeitsplatz (auch in der Hosentasche) grundsätzlich nichts zu suchen. In der Regel gehen Arbeitnehmer mit ihren Arbeitgebern einen Vertrag ein, indem sie sich verpflichten, für eine bestimmte Zeit eine bestimmte Arbeit zu leisten. Im Gegensatz dazu erhalten sie eine bestimmte monetäre Gegenleistung.

Die wenigsten Menschen werden darauf angewiesen sein, persönlich in kürzester Zeit erreichbar zu sein. Alle anderen können von extern auch über einen Anschluss der Firma erreicht werden. Es besteht also nur bei den wenigsten Menschen die Notwendigkeit, ein privates Handy ständig mit sich zu führen.

Das ständige Mitführen birgt aber die Gefahr, dass der AN während der Arbeitszeit doch mal das private Handy benutzt. De Facto ist das ein Arbeitszeitdiebstahl. Um zu schauen, wer eine SMS geschrieben hat, welche App gepiept hat, müsste der AN in die Pause gehen. Wer macht das schon?

Also wird und darf ein AG verbieten, dass in der Arbeitszeit ein AN sein privates Handy mit sich führt.

Ich wüsste keine Pflicht, die einen AG dazu zwingen könnte, für die AN Safes einzurichten, in denen sie ihre privaten Dinge unterbringen.

Grüße
Pierre

Wie gesagt, es ging nicht um die Benutzung, sondern um das bei sich tragen. Wenn ich zur Arbeit gehe, schaltet sich das Smartphone für die Dauer automatisch stumm. Kein gepiepe und ich nutze es auch nicht.
Doch wenn man mal etwas Arbeitstechnisches wissen muß, dann ist es gut, wenn man den Apparat gleich bei sich hat. Wo ist die und die Strasse, wie ist die Telefonnummer. Dann braucht man nicht gleich ins Hauptgebäude laufen und jemanden beauftragen das für mich herauszusuchen und ggf. noch auszudrucken. Da frag ich mich ganz spontan, wo da mehr Kosten gespart wurden?

Für mich ist ein Smartphone nix zum Telefonieren. Im Gegenteil. WENN ich mal angerufen werde (vielleicht 2-3 Mal im Jahr), dann drücke ich das meistens weg. Jeder kann mich zu Hause erreichen, wenn es wichtig ist, oder schreiben, dann kann ich es lesen, wenn ich Zeit habe. Das hat mir Spielerei nichts zu tun. Aber oft muß halt etwas Recherchiert oder festgehalten werden. Dafür mag ich das Teil. Aber wie gesagt, nicht auf der Arbeit.

Nur falls du dich jetzt wunderst: Es ging hier nicht um mich und meinen AG, sondern einen anderen :wink:

Und das mit dem „Arbeitszeitklau“… Zeig mir mal einen Mitarbeiter, der sich nicht mal ein paar Minuten mit seinen Kollegen zusammenstellt und - neben der Dienstlichen Kernfrage - auch noch über dies und das Diskutiert. Oder mal „eben eine Rauchen“ geht. Oder/Und auf die Toilette… Vielleicht sogar was trinkt, oder zum Automaten geht und dort einen Snack holt?

Eine Studie hat mal ergeben, dass es besser wäre, man würde nur 5 Stunden am Tag arbeiten. Die Leute sind viel Effektiver als bei 8 Stunden, die sie zwar bezahlt bekommen, aber weniger leisten. Das finde ich recht interessant. Aber wer traut sich das…

Wie ich im Beitrag ausdrücklich erwähnt habe geht es NICHT um die BENUTZUNG des Handys, sondern lediglich um das BEI SICH TRAGEN

Moin,

Ja, dazu aus: https://www.arbeitsrechte.de/handyverbot-am-arbeitsplatz/

Das Mitführen und Nutzen eines Handys während der Arbeitszeit ist nicht generell verboten. Jedoch kann der Arbeitgeber das Handy verbieten, wenn er einen Anlass dazu sieht.

Ist das Handyverbot laut Arbeitsrecht legal?

Da der Arbeitgeber während der Arbeitszeit weisungsbefugt ist, legt er nicht nur fest, was gearbeitet wird, sondern auch wie. Festlegungen über die Art und Weise können beinhalten, dass das Telefon zum Arbeitsbeginn im Spind verbleiben muss und in den Betriebsräumen nicht benutzt werden darf.

Der AG kann und darf mit Begründung sogar eine Kleiderordnung festlegen, die bis auf die Unterwäsche reichen kann: https://www.ra-poeppel.de/kleidervorschriften-dienstkleidung/ und https://www.fr.de/ratgeber/karriere/kleidungsordnung-buero-arbeit-chef-dresscode-arbeitskleidung-unterwaesche-zr-13248827.html

-Luno

In der Annahme, dass deutsches Recht anzuwenden ist …

Der Arbeitgeber darf auch schon das Mitführen auf dem Betriebsgelände untersagen. Er darf aber nicht deine Freizeit (z. B. Pausen) beeinträchtigen. Zudem muss er - nicht nur für das Smartphone - eine sichere Aufbewahrung ermöglichen. Einfach zu sagen, dass sowas im Fahrzeug zu belassen ist, reicht nicht. „Das Fahrzeug“ ist bei einigen Arbeitnehmern ja auch jenes des ÖPNV … und da lässt „man“ nur einmal sein Smartphone drin.

Sehr hilfreicher Beitrag.

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