Kann man das geld bei einer Rückgabe bar verlangen

Guten Tag,

wenn man einen Gegenstand nach Kauf wiederbringen will und das Geld wiederbekommen möchte,und der Ladenbesitzer will einem nur einen Gutschein über die Summe ausstellen.Ist das rechtens?

Guten Tag,

ja, es ist rechtens. Beim Kauf im Laden hat man kein Rückgaberecht, sofern es der Händler nicht kulanterweise einräumt. Ein Gutschein ist somit schon ein Entgegenkommen; zurücknehmen müßte er die Ware jedenfalls nicht.

Hallo,

wenn man einen Gegenstand nach Kauf wiederbringen will und das
Geld wiederbekommen möchte

auf welcher Grundlage? Mangelhaft? Vertraglich eingeräumtes Rückgaberecht? Nichtgefallen?

Gruß

S.J.

Sehe ich anders. Viele Händler, jedenfalls große Anbieter (z.B. MediaMarkt und Atelco), räumen ein Rückgaberecht ein. Das ist ein Verkaufsargument und hat mit Kulanz nichts zu tun. Und wenn dann nicht explizit von Gutscheinen die Rede ist, muss natürlich auch das Geld erstattet werden.

Levay

Hallo,
allein die Tatsache, dass ein Rückgaberecht eingeräumt wird, ist schon ein kulantes Entgegenkommen - verpflichtet ist der Händler dazu nicht.

Gruß
HaWeThie

Ich bleibe bei meiner Auffassung.

Kulanz: http://de.wikipedia.org/wiki/Kulanz

Rückgaberecht: Verkaufsargment, das vertraglich vereinbart wird und mithin vor dem Vertragsschluss liegt bzw. bei diesem.

Levay

Hallo,
ich hab doch gar nicht widersprochen.
Meine Ergänzung war nur: es gibt kein gesetzliches Recht auf Rückgabe.
Wenn es eines durch Einzelvereinbarung oder AGB gibt, dann ist dieses schon ein Entgegenkommen des Einzelhändlers.
Und er kann in der Einzelvereinbarung oder den AGB bestimmen, in welcher Form er bei Rückgabe den Kaufpreis erstattet (Geld oder Gutschein).

Gruß
HaWeThie