Hallo,
angenommen, man hat ein altes Haus saniert und will vermieten. Man weiß über das Haus, dass es schimmelfrei ist. Die vorigen Schimmelecken wurden fachgerecht entfernt, und man hat nach angemessener Zeit --sagen wir, 2 Jahre später-- vom Experten überprüfen und bestätigen lassen, dass der Schimmel nicht wiedergekehrt ist.
Allerdings weiß man über das Haus, dass es auch zukünftig gegen einen Neubefall mit Schimmel eine angebrachte Behandlung benötigt, wozu tägliches Stoßlüften gehört, sowie das Aufstellen der Möbel an Außenwänden mit etwa 10 cm Abstand.
Kann man z.B. das mit dem Aufstellen der Möbel in den Mietvertrag schreiben? Früher waren solche Dinge Gang und Gäbe, heute wissen es viele nicht mehr, aber das Haus ist nunmal alt und braucht eine solche Behandlung.
Und das mit dem Stoßlüften? Natürlich nur solange der Mieter nicht im Urlaub o.ä. ist. Soweit muss es ein Haus natürlich aushalten können. Aber was ist angemessen, und was darf/sollte man?
Danke! Mira