Kann man das im Mietvertrag als Vermieter festlegen?

Hallo,

angenommen, man hat ein altes Haus saniert und will vermieten. Man weiß über das Haus, dass es schimmelfrei ist. Die vorigen Schimmelecken wurden fachgerecht entfernt, und man hat nach angemessener Zeit --sagen wir, 2 Jahre später-- vom Experten überprüfen und bestätigen lassen, dass der Schimmel nicht wiedergekehrt ist.

Allerdings weiß man über das Haus, dass es auch zukünftig gegen einen Neubefall mit Schimmel eine angebrachte Behandlung benötigt, wozu tägliches Stoßlüften gehört, sowie das Aufstellen der Möbel an Außenwänden mit etwa 10 cm Abstand.

Kann man z.B. das mit dem Aufstellen der Möbel in den Mietvertrag schreiben? Früher waren solche Dinge Gang und Gäbe, heute wissen es viele nicht mehr, aber das Haus ist nunmal alt und braucht eine solche Behandlung.
Und das mit dem Stoßlüften? Natürlich nur solange der Mieter nicht im Urlaub o.ä. ist. Soweit muss es ein Haus natürlich aushalten können. Aber was ist angemessen, und was darf/sollte man?

Danke! Mira

Hi

Die Mieter haben für gewöhnlich auch ein Interesse daran, schimmelfrei zu leben. Ich kenne es aus der hochpreis-Mietgegend in der ich momentan lebe so, dass die Vermieter zum Vertrag oder bei Schlüsselübergabe ein Merkblatt austeilen, indem die Infos über richtiges Lüften und Möbelaufstellen beschrieben sind. Manche schreiben auch mit „mit der Mietung dieser Wohnung verpflichten Sie sich…“ etc. dazu aber in wieweit das einwandfrei ist will ich bezweifeln.

Allerdings: Wenn da Schimmelecken waren lagen die nicht zwingend an Möbeln an der Wand. Auch wenn der Schimmel selbst entfernt wurde, kann die Feuchtigkeitsquelle die ihn Verursacht hat immer noch nicht beseitigt sein.

lg
Kate

Hallo,
man sollte mit einem zukünftigen Mieter offen über die Schimmelbelastung in der Vergangenheit reden, damit dieser nicht bei einem evtl. erneuten Befall vollkommen überrascht ist und Mietmindererung oder gesundheitliche Probleme mit Schadensersatz droht.
Man könnte dies auch im MV eintragen, gleichzeitig dem Mieter aber auch eine Kopie des Experten übergeben, dass der Befall behoben wurde.

Hinweise, wie die Möbel am besten aufgestellt werden können, sowie Stoßlüften sind zwischenzeitlich auch in Formularmietverträgen usus.

Der Mieter wird selber Interesse daran haben, dass ein evtl. erneuter Schimmelbefall nicht aufgrund seiner „Wohnungsart“ ihm unterstellt wird.

lG