Im konkreten Fall ist die Erblasserin am 16.10.2015 verstorben und hat ein rechtskräftiges Testament hinterlassen, welches dem Vorerben Mitte November 2015 als Kopie inoffiziell zur Kenntnis gelangte, was dieser schriftlich bestätigt hat. Die Kenntnisnahme offizieller Art durch das Nachlassgericht ist dem nicht befreiten Vorerben am 12.1.2016 zugestellt worden. Nun hat dieser am 21. 2.2016 sein Vorerbe ausgeschlagen und seinen gesetzlichen Pflichtteil als Ehemann geltend gemacht.
Frage 1: ist dieser Ausschlag des Vorerbes somit noch fristgemäß?
Frage 2: Die Ausschlagung ist nicht durch einen Notar oder das Nachlassgericht Unterschriftsbeglaubigt. Dennoch rechtskräftig?
Frage 3: Ist es überhaupt möglich als nicht befreiter Vorerbe das Erbe auszuschlagen und stattdessen den gesetzlichen Pflichtteil einzufordern?
Hallo!
Hier kann man es m.E. auf die Fragen 2 und 3 beschränken, denn auf 1) kommt es gar nicht mehr an !
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nein, eine Erbausschlagung verlangt zwingend eine persönliche Erklärung zu Protokoll beim Nachlassgericht oder bei einem Notar.
So muss es auch im Schreiben des Nachlassgerichtes an den Vorerben gestanden haben !
Man wird Erbe durch Schweigen, Ausschlagen muss man durch Handeln. -
Grundsätzlich kann man ein „beschwertes“ Vorerbe ablehnen und stattdessen sein Pflichtteil verlangen.
MfG
duck313
Danke für die prompte Reaktion.
Also ist das privat aufgesetzte Schriftstück nicht rechtsgültig?
und wenn die 6 Wochenfrist verstrichen ist, dann ist man Vorerbe?
Ja, aber die Frist war noch nicht verstrichen, weil die erst mit Zustellung der Erbenberufung durch das Nachlaßgericht beginnt.
§ 1944 BGB - Ausschlagungsfrist - dejure.org ramses90
N E I N.
Wem gegenüber hat man denn das geschrieben ?
Wie soll man wissen wer das unterzeichnet hat. bei Gericht und Notar muss man sich dazu ausweisen und die Daten werden protokolliert.
JA
da man Erbe „einfach so“ wird, man muss nichts machen, gilt das Schweigen und Nichtausschlagen innerhalb der Frist als Annahme des Erbes.
Wobei, nochmals, es gibt keine formelle Annahme. Man nimmt an, wenn man nicht ausschlägt.
Ja, aber ist das Schreiben des Gerichtes man sei durch Testament Erbe geworden nicht am 12.Januar eingetroffen ?
Wir haben doch jetzt schon April.
Laut Thread hat er doch am 21.2.16 (das war ein Sonntag!) ausgeschlagen, da war die Frist noch nicht rum.
Die wäre erst mit Ablauf des 22.1.16 rum gewesen.
Allerdings wäre die Fristeinhaltung nur gelungen wenn, die Ausschlagung dann persönlich beim Nachlaßgericht oder Notar am 22. 2. erfolgt wäre. ramses90
Also ich habe jetzt nochmal ganz genau nachgeschaut und leider in meiner Aufregung vergessen auf die Rückseite des privaten Ausschlagungsschreiben zu sehen. Dort gibt es leider doch eine notarielle Beglaubigung.
Also hier noch mal die ganz konkreten Daten:
11.1.2016 Nachlassgerichtliche Testamentseröffnung
12.1.2016 Niederschrift der Verfügung des Nachlassgerichts
16.1.2016 Posteingang beim Empfänger laut eigener Auskunft
21.2.2016 Privates Schriftstück über Ausschlagung aufgesetzt
29.2.2016 notarielle Beglaubigung des oben genannten Schriftstückes
? Eingang beim Nachlassgericht
Meiner persönlichen Ansicht nach ist die sechswöchige Frist nicht eingehalten sondern mindestens um zwei Tage überschritten worden