Hallo,
meine Frau bekommt eine Immobilie überschrieben. Ihre Eltern wollen dort Wohnrecht haben. Die Immobilie ist aber für 2 Familien nicht geeignet.
Ich habe selbst eine Immobilie geerbt, diese würde leer stehen wenn wir dort hin ziehen. Nun zu meiner Frage.
Kann man ihren Eltern auch Wohnrecht in meiner Wohnung geben? ist dies rechtens? und welche steuerlichen Auswirkungen hat das für uns.
Hallo,
Steuerliche Nachteile sind mir nicht bekannt, die Eltern müssen damit einverstanden sein.
Wenn die Eltern mit Ihrer Wohnung einverstanden sind und dann auch ihr Wohnrecht ausüben, bekommen sie keine Miete und können dann natürlich auch keine Kosten Abschreiben an der Wohnung beim Finanzamt, denn nur wo Einnahmen sind kann man auch Ausgaben abschreiben. Ich bin aber kein Steuerfachmann.
liebe Grüße
Petra
selbstverständlich können Sie regeln, was Sie möchten. Zu den steuerlichen Auswirkungen kann ich Ihnen allerdings nichts sagen. Aber wenn Sie das Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen wollten, müssten Sie ohnehin zu einem Notar gehen. Der müsste Sie dann auch über die steuerlichen Folgen aufklären.
Hallo,
da bin ich leider was das steuerliche angeht überfragt. Rein rechtlich ist es möglich ein Wohnrecht auch woanders auszuführen.Ich hoffe sie finden jemanden der Ihnen das genau erklären kan.
Danke schönes Wochenende
Wenn Ihre Frau die Immobilie (Erbfolgevertrag)überschrieben bekommen hat mit der Belastung eines Wohnrechts od. Nießbrauchrechts für Ihre Eltern auf Lebenszeit, so muss doch Ihre Frau oder ihre familie nicht dort einziehen wenn das Objekt nicht für 2 Fam. geeignet ist.
Selbstverständlich ist es auch möglich, deinen Schwiegereltern eine Wohn- od. Nießbrauchsrecht an deinem Hause einzuräumen, falls sie damit einverstanden sind.
Bei der steuerlichen Auswirkung wird es kein Unterschied geben wenn gemeinschaftl. veranlagt wird.
Die geerbten Objekte bleiben im jeweiligen Eigentum des Erben und unterliegen nicht dem Zugewinnprinzip.
Wohnrecht darf man jedem einräumen in seinem Eigentum, dem man ein Wohnrecht einräumen will. Was das für steuerliche Auswirkungen hat, kann ich leider nicht beantworten und meinen Chef kann ich auch nicht fragen (er ist der Notar ) Dieser ist grad im Urlaub. Falls du die Antwort doch noch brauchst wegen der steuerlichen Auswirkungen, nochmal Bescheid geben und ich frag meinen Chef, wenn er wieder da ist
LG Melanie aus Stuttgart