nehmen wir an, dass die Situation wie folgt ist.
Jemand war von 2009 bis 2012 selbständig, und freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. In der Zeit wurde die Person so eingestuft, dass diese Person den erniedrigten Beitragssatz für Existenzgründer zahlen musste (wegen geringem Verdienst) … natürlich mit dem Hinweis, dass die Beitragshöhe vorläufig ist.
Nehmen wir weiter an, dass die Person im Januar 2015 ein Schreiben der AOK erreicht, mit der bitte, den Fragebogen zur Beitragseinstufung auszufüllen, zusätzlich noch mit einem weiteren Fragebogen zur Klärung der Einkommensverhältnisse. Handschriftlich sei auf den Fragebögen 2010 bis 2011 vermerkt.
Unabhängig von der Frage, ob Forderungen bestehen, frage man sich, ob die Forderungen der AOK für das Jahr 2010 zum aktuellen Zeitpunkt (Januar 2015) nicht schon verjährt sind. Kann die besagte Person das Schreiben quasi ignorieren mit dem Verweis der Verjährung?
Hallo,
bin kein Sozialrechtsexperte, aber mein Wissensstand aus eigener Erfahrung ist der:
Wenn sich jemand selbständig macht wird er ja ab dem Zeitpunkt freiwillig versichertes Mitglied. Den Beitragkann die Kasse mehr oder weniger nach Belieben festlegen. Beim ir wurde damals der Höchstbeitrag angesetzt. Der Beitrag ist vorläufig. Maßgebend als Basis ist dann der jeweilie Einkommensteuerbescheid und zwar ab dem Datum wo dieser ausgestellt wurde. Es gibt bei den Kassen eine Anweisung dass nicht rückwirkend belastet werden darf, also rückwirkend für den Veranlagungszeitraum, jedoch aber sehr wohl rückwirkend bis zum Ausstellungsdatum des Bescheides. Als Einkommen zählen übrigens alle Einkünfte, also auch Vermietung und Verpachtung. Kann bei Selbständigen die mit Immobilien vorsorgen und im Alter hohe Einkünfte aus V+V haben als freiwillig versicherter wesentlich teurer sein als eine private KV…
am besten bei Tante Google mal folgende Suchwörter eingeben: krankenkasse freiwillig versichert Bescheid
Ignorieren würde ich also nicht, das kann ganz schnell zu einem Mahnbescheid führen.
Unabhängig von der Frage, ob Forderungen bestehen, frage man
sich, ob die Forderungen der AOK für das Jahr 2010 zum
aktuellen Zeitpunkt (Januar 2015) nicht schon verjährt sind.
Kann die besagte Person das Schreiben quasi ignorieren mit dem
Verweis der Verjährung?
meiner Meinung nach beginnt bei Unterlagen der Krankenkasse die Verjährung bei 5 Jahre und damit erst mit Ende 2015.
Hallo,
also, wenn sich jemand selbständig macht, dann unterstellt die Kasse zunächst, dass Einkommen jenseits der Beitragsbemessungsgrenze bezogen wird, d.h. sie setzt den Höchstbeitrag fest. Auf Antrag kann dieser Beitrag Einkommens bezogen reduziert werden. Dafür ist es erforderlich, dass der Versicherte entweder einen entsprechenden Einkommensnachweis führt, was bei Beginn der Selbständigkeit erfahrungsgemäß nicht möglich ist. Aus diesem Grunde wird eine Schätzung vorgenommen, und zwar durch den Versicherten selbst. Unabhängig von seiner Schätzung ist es so, dass in jedem Fall nach der jeweils geltenden Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Selbständige gezahlt werden muss. Diese Ersteinstufung ist eine vorläufige und wird erst nach Vorlage des ersten folgenden Einkommensteuerbescheides in eine endgültige Einstufung umgesetzt.
Beitragsansprüche der Kasse verjähren 4 Jahre nach Entstehen, d.h. Beitragsforderungen aus dem Jahre 2010 sind am 31.12.2014 verjährt. Nur wenn der Verdacht besteht, dass der Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht hat, dann kann diese Verjährungsfrist sich auf 30 Jahre ausdehnen.
Also, wenn damals alle richtig abgelaufen ist, dann dürfte aus meiner Sicht, das Jahr 2010,
was Einstufung bzw. Beitragszahlung und Höhe angeht, erledigt sein.
Gruss
Czauderna
Also, wenn damals alle richtig abgelaufen ist, dann dürfte aus meiner Sicht, das Jahr 2010, was Einstufung bzw. Beitragszahlung und Höhe angeht, erledigt sein.
im beschriebenen Fall werden die Beiträge jeweils nach den Einkünften des Vorjahres festgesetzt, die im jeweiligen Jahr noch gar nicht bekannt sind.
Wenn sich jetzt die Notiz „2010 - 2011“ auf die Erklärung der Einkünfte in den Jahren 2010 und 2011 bezieht, somit die Beitragseinstufung für die Jahre 2011 und 2012, wäre der komplette Zeitraum noch offen, oder ist das verkehrt betrachtet?
Hallo,
wenn ich es richtig verstanden habe, will die Kasse die Einstufung für 2010 überprüfen und dafür gilt der Einkommensteuerbescheid für dieses Jahr - die Frage ist, wann ist dieser erstellt worden und wurde er direkt der Kasse vorgelegt.
Gruss
Czauderna
vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Nehmen wir an, dass auf dem Anschreiben in Handschrift „2010-2011“ vermerkt ist und auf dem Fragebogen verlangt wird (ebenfalls handschriftlich), dass man den Einkommensteuerbescheid für 2010 einreicht …
Das sind die einzigen Hinweise auf die Jahre. Euren Antworten zufolge (und auch der Logik) dürfte 2010 also verjährt sein …
Google sagt aber 4 Jahre … Allerdings finde ich die Situation komisch, dass der Fragebogen so spät kommt und dann auch noch mit den oben genannten Jahreszahlen versehen ist.
vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Nehmen wir an, dass auf dem Anschreiben in Handschrift
„2010-2011“ vermerkt ist und auf dem Fragebogen verlangt wird
(ebenfalls handschriftlich), dass man den
Einkommensteuerbescheid für 2010 einreicht …
Das sind die einzigen Hinweise auf die Jahre. Euren Antworten
zufolge (und auch der Logik) dürfte 2010 also verjährt sein.
…
Hallo,
ja, richtig, aber hier geht es wahrscheinlich um die Einstufung ab 2011 ??
und dafür muss der Bescheid für 2010 herhalten.
Gruss
Czauderna