Guten Tag,
Mutter lebt mit Kind in Österreich und der Erzeuger in Bayern. Meistens muss der Gerichtsvollzieher den Unterhalt eintreiben. Nicht weil der KV kein Geld hat, sondern weil er nicht zahlen will. Kann man den KV nicht per Gericht zu einem Dauerauftrag zwingen? Leider dauert es immer Monate, bis der Gerichtsvollzieher das Geld eintreibt und überweist.
Hi,
nein,
es genügt, wenn der Kindesunterhalt im Laufe des geschuldeten Monats eingeht.
Vielleicht hilft ein Beistand beim Jugendamt
grüße
miamei
Man kann nicht’mal jemanden zur Kontoführung zwingen, wenn es Lohntüten gibt, sowie Schecks oder Zahlungsanweisungen per Briefträger !