Hallo Jasmin,
das geht nicht, so leid mir das tut.
Und wenn die Begründung nur die ist, daß die Mutter
für, mit oder wegen des Kindes eine größere Wohnung
bewohnen muß, die zu bezahlen auch höhere Kosten be-
deutet. Die Kosten bestehen fort bei Abwesenheit des
Kindes.
Der Unterhalt gehört auch nicht dem Kind, sondern der
Mutter, zumindest solange das Kind noch nicht voll-
jährig ist, und zwar, damit sie das Kind unterhalten
kann. Essen, trinken, Kleidung, laufende fixe Kosten.
In dem Falle lohnt auch der Weg zu einem Anwalt nicht,
denn der Aufwand für eine Erstberatung und die damit
verbundenen Kosten stehen wohl in keinem Verhältnis zu
dem Geld, das der Freund Deiner Mutter einsparen
könnte …
Ist aber nett, daß Du Dich so bemühst…
Tut mir leid, daß ich keine positive Auskunft geben
konnte, wie vielleicht erwartet …
Liebe Grüße
Andreas