… nur fiktionsbescheinigung § 81 Abs. 4
Hallo
ich bin Marokkaner, ich bin seit 8 Jahren in deutschland. und ich arbeite als vollzeit, meine Frau ist deutsche , wir sind seit Janu 2006 verheirtet. aber leider wir waren in letzte 5 Jahre 3 mal getrent, am 2006 wie waren 6 Monaten getrent, dann am 2007 fast 8 Monaten getrent. und von 2008 wir waren getrent bis Mai 2010 dann wir sind wieder zusammen. aber ich hab seit 1 Jahr nur Fiktionsbescheinigung $ 81 Abs 4.
meine Frage Kann ich Jetzt Einbürgerung beantragen?
und zum Informations ich bekomm Kein Geld von Statt. und ich bin nicht Vorgestraft. und von Jan 2003 bis Jan 2006 ich hatte Aufentahlerlaubnis Zweck Studium.
vielen Dank für Ihre helfe
Mit einer Fiktionsbescheinigung kann man sich nicht einbürgern lassen.
alwosa