Hallo,
Anbei eine Frage, ich bin Angestellter und im Besitz eines Firmen PKW mit der 1%Regelung plus zusätzlichen privaten Anteil von 250€ Netto, aufgrund von besserer Ausstattung.
Da ich auch noch ein Gewerbe auf meinen Namen laufen habe, hörte ich das ich den Privatanteil von 250€ in meinem Gewerbe als Werbeaufwand steuerlich geltend machen kann.
Kann mir dazu jemand eine kompetente Auskunft geben oder hat das schon mal getestet?
mit der pauschalen 1% regelung wird der Privatvorteil eines Firmenfahrzeuges abgegegolten.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß Du diesen Anteil aus Betriebsausgaben in Deinem eigenen Gewerbe geltend machen kannst.
Dies ginge eventuell, wenn Du beweisen kannst, daß Du das Fahrzeug ausschließlich als Firmenwagen und auschließlich als Fahrzeug für Dein Gewerbe nutzt.
Voraussetzung wäre m. E. weiterhin, daß Du beweisen kannst, mit einem anderen Fahrzeug Deine Privbatfahrten zu tätigen.
Aber was ist mit den Fahrten zur Arbeitsstätte ??? Auch diese sind mit der 1 % Regelung abgegolten.
Erfahrungen habe ich keine, aber versuchen kann nicht schaden, obwohl ich an keinen Erfolg glaube.
Hallo,
soweit Kfz-Kosten für die betriebliche Nutzung entstehen stellen sie Betriebsausgaben dar. Die 250 € gehören zu den Gesamtkosten von denen dann der betriebliche Anteil zu ermitteln wäre.
Mit freundlichen Grüßen
denn die 250 € p.m. sind ja nicht die Betriebsausgaben Ihrerseits. Ich rate Ihnen die gefahrenen KM in Ihrem Gewerbe aufzuschreiben und diese pauschal mit 0,30 € / Km als Betriebsausgabe abzuziehen. FA hat idR keine Probleme mit den 0,30 € auch bei Firmenwagen
Hallo
Wenn dann müsstest du das meines Wissens nach lückenlos belegen
und genau ausklabüstern
Villeicht kann dir noch einer andere genauere Informationen dazu geben.
LG Mausi123