Kann man die 1% Regelung beim Firmen Pkw steuerlic

Hallo,
Anbei eine Frage, ich bin Angestellter und im Besitz eines Firmen PKW mit der 1%Regelung plus zusätzlichen privaten Anteil von 250€ Netto, aufgrund von besserer Ausstattung.
Da ich auch noch ein Gewerbe auf meinen Namen laufen habe, hörte ich das ich den Privatanteil von 250€ in meinem Gewerbe als Werbeaufwand steuerlich geltend machen kann.
Kann mir dazu jemand eine kompetente Auskunft geben oder hat das schon mal getestet?

Danke

Hallo, da kann ich Dir leider nicht helfen.
Gruß Claus

Hallo Crashboy,

mit der pauschalen 1% regelung wird der Privatvorteil eines Firmenfahrzeuges abgegegolten.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß Du diesen Anteil aus Betriebsausgaben in Deinem eigenen Gewerbe geltend machen kannst.

Dies ginge eventuell, wenn Du beweisen kannst, daß Du das Fahrzeug ausschließlich als Firmenwagen und auschließlich als Fahrzeug für Dein Gewerbe nutzt.

Voraussetzung wäre m. E. weiterhin, daß Du beweisen kannst, mit einem anderen Fahrzeug Deine Privbatfahrten zu tätigen.

Aber was ist mit den Fahrten zur Arbeitsstätte ??? Auch diese sind mit der 1 % Regelung abgegolten.

Erfahrungen habe ich keine, aber versuchen kann nicht schaden, obwohl ich an keinen Erfolg glaube.

MfG

Stefan Seidel

Hallo Crashboy,

wenn sie darüber eine komplette Auskunft haben wollen, suchen Sie bitte einen Steuerberater in ihrer Nähe auf.

Ansonten kann ich nur sagen den Selbstaufwand ist steuerlich absetzbar.

mfg
Angela06

Hallo,
soweit Kfz-Kosten für die betriebliche Nutzung entstehen stellen sie Betriebsausgaben dar. Die 250 € gehören zu den Gesamtkosten von denen dann der betriebliche Anteil zu ermitteln wäre.
Mit freundlichen Grüßen

Nein,

denn die 250 € p.m. sind ja nicht die Betriebsausgaben Ihrerseits. Ich rate Ihnen die gefahrenen KM in Ihrem Gewerbe aufzuschreiben und diese pauschal mit 0,30 € / Km als Betriebsausgabe abzuziehen. FA hat idR keine Probleme mit den 0,30 € auch bei Firmenwagen

Hallo Crashboy,

als Werbeaufwand bei deinen Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit kannst du das nicht geltend machen. Hat ja mit den Einnahmen nichts zu tun!

Diese Ausgaben sind Werbungskosten bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit!

VIele Grüße
benhed

Da habe ich leider keine Erfahrung.

Viele Grüße,
C.

Hallo,

da habe ich leider keine Ahnung aber ich glaube einen Steuerberater zu fragen, wäre für mich sinnvoller.

Mfg
Michelle

Hallo
Wenn dann müsstest du das meines Wissens nach lückenlos belegen
und genau ausklabüstern
Villeicht kann dir noch einer andere genauere Informationen dazu geben.
LG Mausi123

Hallo,
wenn dann höchstens Anteilig in Höhe der selbständigen Nutzung des Firmen-PKW.