Ich war auf der Suche nach einem Arbeitsplatz und habe dafür mehrere Bewerbungen losgeschickt. Einer der Arbeitgeber lud mich zu einem Gespräch ein und anschließend arbeitete ich bei ihm auf Probe. Am nächsten Tag sollte ich direkt anfangen bei ihm zu arbeiten. Da dies meine erste „richtige“ Arbeit war, hatte ich noch keine Ahnung, dass man das lieber nicht tun sollte. Ich hatte keinen Vertrag unterschrieben, etc und war demnach auch nicht rechtmäßig versichert. Nun habe ich auch eine Einladung zu einem weiteren Gespräch bekommen. Kann ich jetzt einfach den Job aufgeben und zum anderen Gespräch gehen, in der Hoffnung dort angenommen zu werden? Oder gibt es da i.welche rechtlichen Probleme? (beziehe noch ALGII) Die Arbeit wurde ja noch nicht mal gemeldet!
Hallo,
für die Anfrage gibt es zwei Antworten:
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Natürlich kannst Du den Job kündigen, weil kein Vertrag vorliegt und Du nicht gemeldet bist.
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Ich würde mir erst einmal die zweite Stelle ansehen ohne die erste zu kündigen. Mache einen Tag Urlaub oder unbezahlt wegen dringender Famililienangelegenheiten. Schaue Dir den zweiten Job an und entscheide Dich dann für einen.
Viel Erfolg
Hi,
ohne Arbeitsvertrag zu arbeiten ist nicht weiter schlimm.
Der Vertrag kann auch nachträglich geschlossen werden. Sprich mit Deinem neuen AG und teile dem Amt mit, dass Du jobbst. (tatsächliches Datum ab wann Du Geld bekommen sollst, Probearbeiten ist davon nicht betroffen.) Solltest Du einfach zu dem anderen Gespräch hingehen, gehe ich davon aus, dass Du an dem einen Job kein Interesse hast. Dieses teile doch einfach mit. Das ist schon O.K.! Dann gibt es halt kein Geld…
Gruß
Daniel
Ich glaube du willst die zahlenden (Steuer für ALG1&2) Mitmenschen für dumm verkaufen. Wenn nichts unterschrieben ist, hat man kein Arbeitsverhältnis. Dein DEUTSCH ist gut genug, dass du deine Situation schildern kannst. Du findest dich im WWW. zurecht. Zum Mitschreiben oder Kopieren oder Auswendiglernen: Wenn ich ohne Vertrag arbeite, arbeite ich SCHWARZ, weißt du, ich und hoffentlich bald die ArGe. Du hast ein moralisches MENSCHLICHES PROBLEM: Wenn ich nicht arbeite, zahlen andere ARBEITENDE Menschen. Wenn ich nix melde zahlt ALG2 weiter und ich habe einen SCHWARZ-Job ( BETRUG an denen , die für DICH arbeiten. Cool. Sie werden dich finden, so wie du hab ich auch mal gedacht…Der kürzeste leichte Weg ist nicht langfristig befriedigend. Ich habe als 15-35 viel erlebt. Jetzt bin ich 49 und wünsche mir, dass ich keine „Bescheißerle“/"Parasiten"Appelle lesen muss. WERDE ERWACHSEN. WÜNSCHE DEINEN ELTERN VIEL LIEBE SPASS UND SE… UND geh endlich DEINEN WEG ohne weiter an "Hotel Mama, Bank Papa"festzuhalten. Ciao, Andi
Hallo commice,
Es ist heute zwar nicht mehr üblich, aber ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Dies ist genauso rechtswirksam wie ein schriftlicher.
Das Problem ist nur, dass du nirgends etwas vorlegen kannst.
Woher weist du, dass du nicht versichert bist? Hast du schon mal bei deiner Krankenkasse angefragt? Es könnte sich aber auch um eine freiberufliche Tätigkeit handeln. Da muss der AG dich nicht bei der Krankenkasse anmelden, da du dich dann selber versichern musst, da es sich dann um eine gewisse Selbstständigkeit handelt, welche du beim Finanzamt anmelden musst.
Sie Einladung zu einem weiteren Gespräch vermute ich mal, ist bei einem anderen AG? Du kannst doch jeder Zeit ein Vorstellungsgespräch bei einer anderen Firma haben. Es gibt doch kein Verbot, wenn du einen Job hast, nicht zu einem weiteren Gespräch zu gehen.
„Die Arbeit wurde ja noch nicht mal gemeldet!“ Du bist hier auf dem falschen Dampfer! DU bist in der Pflicht, alle Änderungen, die deinen Leistungsbezug betreffen, innerhalb 14 Tagen beim Jobcenter (Leistung und Vermittlung)zu melden!!! Dein AG hat damit gar nichts zu tun! Steht aber alles in dem kleinen Büchlein, welches du zu deinem allerersten ALG II Antrag dazu bekommen hast! Lesen aber leider die Wenigsten :0(
Es kann hier sogar zu einer Sanktion kommen, wenn du es nicht rechtzeitig meldest!!!
Da ich nicht weiß, um welche Arbeit und um welche Firma es sich handelt, würde ich dir dringend raten, dich an deinen Vermittler oder an den Tagesvermittler zu wenden. Die können dir auf alle Fälle weiterhelfen, wie du dich am besten verhalten sollst. Denk immer dran, die wollen dir nichts Böses auf dem Amt, die wollen dir auch nur helfen (was in Ihrer Macht steht), in Arbeit zu kommen und aus Harzt IV raus. Und wenn du doch mal an einen geraten solltest, mit dem du überhaupt nicht kannst, trotz Bemühen, kannst du dich beschweren und einen anderen Vermittler zugewiesen werden!
Ich hoffe dir weiter geholfen zu haben. Ansonsten melde dich einfach noch mal.
Liebe Grüße
Biene80
Keine Panik, ein mündlicher Arbeitsvertrag ist auch ein rechtsgültiger Arbeitsvertrag! Es gelten dann die gesetzlichen Regelungen! Sofern du zeugen hast, die gesehen haben dass du gearbeitet hast, ist alles halb so wild! - Einfach kündigen kannst Du, aber nur wenn du wirklich etwas anderes fest hast, denn du hast im Regelfall eine Probezeit. Das heisst nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch Du kannst ohne Nennung von Gründen in der Probezeit kündigen. Wenn du dadurch aber wieder arbeitslos wärst, könnte es schweirigkeiten mit dem Jobcenter geben,. denn nach § 2 bist du VERPFLCIHTET alle zumutbaren Arbeiten anzunehmen und nicht unwirtschaftlich zu handeln! Und ohne Arbeitsvertrag bzw. nur mit mündlichen Arbeitsvertrag zu arbeiten ist statthaft. Allerdings, sollte der Vertrag innerhalb eines Monats schriftlich niedergelegt und dir zur Untershrift angeboten werden.
Sieh auch zu dass Du Zeugen hast, denn sonst könnte es pasieren, dass der Chef am Ende behauptet, du hättest dort nie gearbeitet…
Gruß Gwen
Ich hatte mich bereits gemeldet gehabt, nur hatte ich keinen Arbeitsvertrag. Ich hab mir den anderen Job angesehen und der Chef meinte, er würde mich erst gegen Oktober annehmen können.
Ich arbeite sicherlich nicht schwarz. Die Arbeit hab ich dem Amt gemeldet. Ich würde hier auch nicht nachfragen, wenn ich Eltern hätte, die ich fragen könnte. Vielen Dank für das objektive Auswerten meiner Situation und meiner Möglichkeiten, in welcher mir Dinge unterstellt werden, die überhaupt nicht stimmen. MfG
Genau das ist mein Problem. Mittlerweile habe ich Post vom Amt bekommen, mit der Aufforderung den Arbeitsvertrag vorzulegen und meine Lohnabrechnung. Ich habe in Erfahrung gebracht, dass mir der Lohn bar auf die Hand gegeben wird.
Vorher war ich ja durch das Amt versichert, da sie sozusagen mein „Arbeitgeber“ waren. Aber nun würde dann ja ein großer Teil meines HartzIV - Anteils durch meinen Lohn ersetzt werden. Gilt trotzdem noch die Krankenversicherung vom Amt. Für mich hörte es sich so an, dass die Versicherung nun der Arbeitgeber übernehmen soll.
Ich war auch beim Gespräch eines anderen AG. Wie gesagt, würde ich dort wahrscheinlich ab Oktober genommen werden. Aber besteht bei dem anderen 400 - Euro - Job nicht sowas wie eine Kündigungsfrist? Trotz eines mündlichen Arbeitsvertrages?
Ich habe die Arbeit beim Amt gemeldet!
Die Arbeit ist ein Job im Gastronomiegewerbe. Eigentlich soll ich Getränke zubereiten und ausschenken, werde aber auch dazu aufgefordert, die Gaststätte zu putzen, etc. Und das auf 400 - Euro - Basis mit 5 Euro Stundenlohn.
Termine, die ich beim Vermittler habe wurden die letzen zwei Wochen ständig aufgeschoben. Und die können mir auch keinen anderen Vermittler geben.
Ich verzweifle so langsam, was ich machen soll.
Hallo,
was ist jetzt Deine Frage / Dein Problem?
Gefällt Dir der zweite Job besser? Dann mache den ersten Job noch bis „gegen Oktober“ (was immer das bei Dir heißt - wenn Du solche Unklarheiten als Anfrage stellst, dann ist es für uns auch schwer zu antworten).
Hast Du mittlerweilen einen Vertrag für Deinen jetzigen Job? Dann bist Du vielleicht noch in der Probezeit und hast i.d.R. 14 Tage Kündigungsfrist (ggf. zum Monatsende). Einfach mal nachlesen und entsprechend handeln.
Am besten die Kündigung kopieren und den Chef den Empfang der Kündigung auf der Kopie mit Datum bestätigen lassen.
Viel Erfolg.