Kann man die kfz-Steuer "zu früh" überweisen?

Hallo zusammen,
wir haben neulich mit ein paar Bekannten über die kfz-Steuer und die Praxis der Zollämter gesprochen.
Dabei kam heraus, dass ziemlich viele davon genervt sind, immer an den „krummen“ Fälligkeitstermin zu denken, was die HZA bei Versäumnis dann ja sofort mit einer Mahnung quittieren.

Überlegung ist nun, ob es möglich wäre die kfz-Steuern ganz dreist am Anfang des Jahres zu überweisen, bzw wie die Zollämter damit umgehen würden.
Hat da jemand Erfahrungen?

Vielen Dank,
Kai

Servus,

das Mittel der Wahl ist hier das Formular 032021 „Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift“.

Nicht fällige Zahlungen bleiben in der Regel auf dem Konto des Kennzeichens stehen, für das sie entrichtet worden sind, aber man kann auch nicht ausschließen, dass das Guthaben erstattet wird.

Übrigens: Vielleicht ist Dir ja schon aufgefallen, dass es bei Steuern und Abgaben keine Mahngebühren gibt, so dass es völlig egal ist, ob gemahnt wird oder nicht? Säumniszuschläge entstehen ganz unabhängig von Mahnungen, und es ändert nichts an einem Säumniszuschlag, wenn man irgendwann vorher eine nicht fällige Zahlung geleistet hat, die zu einem mittlerweile erstatteten Guthaben geführt hat.

Schöne Grüße

MM

Noch einen Tipp für die die auch über andere Kosten vom KFZ den Blick nicht verlieren möchten - oder einen gewinnen möchten, kann ich die Seite motory.de nur empfehlen.
Dort kann man alles zu seinem Auto angeben und dokumentieren.
Auch erinnerungen etc.
Für social-media freunde gibt es auch Einstellungen wo Teile vom Profil entweder für Mitglieder oder ganze Öffentlichkeit freigegeben werden kann.

Einfach mal vorbeischauen, Testprofil anlegen und umschauen.
Ich finds eine echte Erleichterung. Und die Kostentrasparenz/-auswertungstools sind echt cool.

Grüße