angenommen Mieter zahlt Nebenkostenpauschle X für alle Nebenkosten.
Jetzt fällt dem VM ein dass der M doch die Heizkosten selber tragen kann und unterbreitet ihm die Tatsache dass er ab Oktober will dass der M das Heizöl selber zahlt.
Dürfte ein VM sowas? (Gewerbevertrag)
der Mieter hat natürlich den Sommer über schön die Pauschale gezahlt (in der ja die Heizkosten aufs Jahr gerechnet inkl. waren…
Ich weiss nicht wie man sowas rechnet aber ich denke mal dass der M in meinem Beispiel den Sommer über die Heizkosten vorfinanziert hat mit seiner Pauschale (80% der Pauschale sind als Heizkosten ausgewiesen)…
Wie findet man da einen Nennen?
oder bin ich ein Pfennigfuchser?
Daniel
es ist der Vermieter, der in Vorleistung tritt und nicht
umgekehrt. Insofern wäre also „Pfennigfuchser“ der falsche
Ausdruck.
Klar dass der VM das Heizül erstmal kaufen muss. Aber im Sommer verbrauchen wir weniger als im Winter. Die NK im Sommer sind aber genau so hoch wie die im Winter. Also muss ich doch im Sommer schon Anteile des Winters bezahlen.
Zahle ich also den lieben langen Sommer die Anteile des Winters und muss dann im Oktober die komplette Lieferung Heizöl zahlen dann hab ich doch im Sommer zuviel gezahlt…
Oder irre ich da?
Verloren geht auch nichts, da der VM auch nur das abrechnen
kann, was wirklich verbraucht wurde.
Nicht ganz, bei uns steht im Vetrag dass wir eine Pauschale zahlen in der alle Kosten bis auf Strom enthalten sind. Eine Aufschlüsselung der Kosten geht kaum. Es steht drin dass 130€ pro Monat Heizkosten sind.
Es wird aber langsam klar, warum der VM lieber möchte, dass
der M seine Heizkosten direkt selber beim Zulieferer bezahlt.
verstehe ich nicht?
Ob er das darf hängt wohl von der Formulierung im Mietvertrag
ab. Was würde denn da in diesem Beispielfall zu den Heizkosten
stehen?
Gruß!
Horst
Wie gesagt da steht dazu nix. Außer dass alle Kosten mit der Pauschale abgedeckt sind
angenommen Mieter zahlt Nebenkostenpauschle X für alle
Nebenkosten.
So nicht zulässig, zumindest die Kosten für die Warmwasserversorgung und die Heizkosten müssen auch bei Gewerbemietverträgen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden.
Hallo,
bei Gas könnte man das u.U. stehen lassen, bei Heizöl muß der Vermieter immer in Vorleistung gehen (bis auf das Zahlungsziel, das er mit dem Händler aushandelt), da er ja sicherstellen muß, daß die Bude warm jederzeit warm wird und warmes Wasser aus dem Hahn kommt (sonst kommen die Mieter und kürzen ganz schnell die Miete), wozu Heizöl im Tank sein muß.